Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 15. Mai 2009 |
Teil römisch drei |
42.Verordnung: | Änderungen der Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens |
Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird verordnet:
Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 12. November 2007, 15. Mai 2008 und 29. September 2008, mit denen die Ausführungsordnung und das Gebührenverzeichnis zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 525 aus 1984,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2007,) geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, dass diese Beschlüsse in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes (1200 Wien, Dresdner Straße 87) zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.
Faymann