BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 29. April 2009

Teil römisch drei

38. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 23 Ausschussbericht 102 Sitzung 17. Bundesrat:, Ausschussbericht 8095 Sitzung 768.)

38.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in tschechischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 20, des Abkommens wurden am 17. Dezember 2008 bzw. 16. April 2009 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Juli 2009 in Kraft.

Faymann