BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 12. März 2009 |
Teil IIITeil römisch drei |
19. Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über allgemeine Bestimmungen und Bedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit |
19.
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über allgemeine Bestimmungen und Bedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit
[Vertragstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Der Vertrag wird gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 6. Februar 2009 vorläufig angewendet; der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.Der Vertrag wird gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 6. Februar 2009 vorläufig angewendet; der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Faymann