BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 12. März 2009

Teil römisch drei

19. Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über allgemeine Bestimmungen und Bedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit

19.

Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über allgemeine Bestimmungen und Bedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit

[Vertragstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Der Vertrag wird gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 6. Februar 2009 vorläufig angewendet; der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.

Faymann