BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 27. Februar 2009 |
Teil IIITeil römisch drei |
14. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Verbindung der österreichischen Autobahn A 5 und der tschechischen Schnellstraße R 52 an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze |
14.
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Verbindung der österreichischen Autobahn A 5 und der tschechischen Schnellstraße R 52 an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in tschechischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 4 Abs. 3 des Abkommens wurden am 29. Jänner bzw. 9. Februar 2009 (eingelangt am 13. Februar 2009) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 16. März 2009 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 4, Absatz 3, des Abkommens wurden am 29. Jänner bzw. 9. Februar 2009 (eingelangt am 13. Februar 2009) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 16. März 2009 in Kraft.
Faymann