BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 10. Dezember 2009

Teil römisch drei

133. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M206 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die besonderen Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen

133. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M206 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die besonderen Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen

Die Multilaterale Vereinbarung M206 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die besonderen Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2009,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 116 aus 2009,) wurde von Portugal am 7. Oktober 2009 unterzeichnet.

Faymann