Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 26. November 2009 |
Teil römisch drei |
131. Protokoll gemäß Artikel 34, des Vertrages über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 157 Ausschussbericht 218 Sitzung 26. Bundesrat:, Ausschussbericht 8121 Sitzung 772.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
[Vertragstext Deutsch siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde wurde am 8. September 2009 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 2, Absatz 4, für Österreich am 7. Dezember 2009 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende nachstehende Staaten das Protokoll angenommen, ihre Notifikationsurkunden hinterlegt bzw. sind diesem beigetreten:
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. C 139 vom 13.6.2003 S. 2, veröffentlicht.
Faymann