BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 26. November 2009

Teil römisch drei

131. Protokoll gemäß Artikel 34, des Vertrages über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 157 Ausschussbericht 218 Sitzung 26. Bundesrat:, Ausschussbericht 8121 Sitzung 772.)

131.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll gemäß Artikel 34, des Vertrages über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke (157 der Beilagen) wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die dänische, englische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Protokoll gemäß Artikel 34, des Vertrages über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke

[Vertragstext Deutsch siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde wurde am 8. September 2009 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 2, Absatz 4, für Österreich am 7. Dezember 2009 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende nachstehende Staaten das Protokoll angenommen, ihre Notifikationsurkunden hinterlegt bzw. sind diesem beigetreten:

Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. C 139 vom 13.6.2003 S. 2, veröffentlicht.

Faymann