Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 24. November 2009 |
Teil römisch drei |
126. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Estland über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung |
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in estnischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 6, des Abkommens wurden am 28. August bzw. 22. September 2009 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2009 in Kraft getreten.
Faymann