Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 29. Oktober 2009 |
Teil römisch drei |
118. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M207 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von Chlorsilanen, die der Verpackungsanweisung P 010 zugeordnet sind, in Druckgefäßen aus Stahl |
Die Multilaterale Vereinbarung M207 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von Chlorsilanen, die der Verpackungsanweisung P 010 zugeordnet sind, in Druckgefäßen aus Stahl Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2009,) wurde von Moldau am 24. August 2009 unterzeichnet.
Faymann