BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 29. Oktober 2009

Teil römisch drei

118. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M207 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von Chlorsilanen, die der Verpackungsanweisung P 010 zugeordnet sind, in Druckgefäßen aus Stahl

118. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M207 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von Chlorsilanen, die der Verpackungsanweisung P 010 zugeordnet sind, in Druckgefäßen aus Stahl

Die Multilaterale Vereinbarung M207 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von Chlorsilanen, die der Verpackungsanweisung P 010 zugeordnet sind, in Druckgefäßen aus Stahl Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2009,) wurde von Moldau am 24. August 2009 unterzeichnet.

Faymann