BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 29. Oktober 2009

Teil römisch drei

117. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M199 nach 1.5.1.1 betreffend die Vorschriften für die Sicherung des Kapitels 1.10 für die Beförderung von Tierischen Stoffen

117. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M199 nach 1.5.1.1 betreffend die Vorschriften für die Sicherung des Kapitels 1.10 für die Beförderung von Tierischen Stoffen

Die Multilaterale Vereinbarung M199 nach 1.5.1.1 betreffend die Vorschriften für die Sicherung des Kapitels 1.10 für die Beförderung von Tierischen Stoffen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2009,) wurde von dem Vereinigten Königreich am 17. September 2009 unterzeichnet.

Faymann