Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 29. Oktober 2009 |
Teil römisch drei |
117. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M199 nach 1.5.1.1 betreffend die Vorschriften für die Sicherung des Kapitels 1.10 für die Beförderung von Tierischen Stoffen |
Die Multilaterale Vereinbarung M199 nach 1.5.1.1 betreffend die Vorschriften für die Sicherung des Kapitels 1.10 für die Beförderung von Tierischen Stoffen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2009,) wurde von dem Vereinigten Königreich am 17. September 2009 unterzeichnet.
Faymann