BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 29. Oktober 2009

Teil römisch drei

116. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M206 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die besonderen Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen

116. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M206 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die besonderen Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen

Die Multilaterale Vereinbarung M206 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die besonderen Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2009,) wurde von nachstehenden ADR-Vertragsparteien unterzeichnet.

ADR-Vertragsparteien:

Datum der Unterzeichnung:

Italien

15. September 2009

Norwegen

14. August 2009

Faymann