BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 20. Oktober 2008

Teil römisch eins

135. Bundesgesetz:

Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 IA 883/A Sitzung 72. Bundesrat:, 8018 Ausschussbericht 8028 Sitzung 760.)

135. Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2002,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2007,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Paragraph 9, Absatz 9, lautet:

  1. Absatz 9,(9) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen mit Wirkung vom 1. Jänner 2010 und danach jährlich jeweils mit Wirkung vom 1. Jänner auf Grundlage des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Harmonisierten Verbraucherpreisindex oder des an seine Stelle tretenden Index den gemäß Absatz eins, festgesetzten Grundkilometertarif und die gemäß Absatz 7, Litera a, festgesetzten Mautabschnittstarife mit Verordnung anzupassen und zwar durch Heranziehung des (auf eine Dezimalstelle berechneten) vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT) für den Monat Juli des Jahres der Erlassung der Verordnung veröffentlichten Jahresdurchschnittes der Änderungsrate. Die errechneten Beträge sind jeweils für den Grundkilometertarif auf volle zehntel Cent und für die Mautabschnittstarife auf volle Cent zu runden.“

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 12, Absatz 3, wird die Wortfolge „erstmals im Jahr 2008“ durch die Wortfolge „erstmals im Jahr 2009“, das Wort „Vignettenpreise“ durch die Wortfolge „Preise der Jahres-, Zweimonats- und Zehntagesvignetten“ und die Wortfolge „alle anderen Vignetten“ durch die Wortfolge „Zweimonats- und Zehntagesvignetten“ ersetzt.

Fischer

Gusenbauer