71. Änderung der Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft (GeO der VA 2007)
Die Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft (GeO der VA 2007), BGBl. II Nr. 161/2007, wird wie folgt geändert:Die Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft (GeO der VA 2007), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 161 aus 2007,, wird wie folgt geändert:
§ 8 Z 6 lautet:Paragraph 8, Ziffer 6, lautet:
Die Behandlung jener Angelegenheiten, deren Erledigung grundsätzliche Bedeutung hat oder über den Einzelfall hinausgehende Auswirkungen erwarten lässt, wie zum Beispiel Empfehlungen (Art. 148c B-VG) und auf die Beseitigung der Säumnis eines Gerichtes (Art. 148a Abs. 3 B-VG) gerichtete Fristsetzungsanträge;Die Behandlung jener Angelegenheiten, deren Erledigung grundsätzliche Bedeutung hat oder über den Einzelfall hinausgehende Auswirkungen erwarten lässt, wie zum Beispiel Empfehlungen (Artikel 148 c, B-VG) und auf die Beseitigung der Säumnis eines Gerichtes (Artikel 148 a, Absatz 3, B-VG) gerichtete Fristsetzungsanträge;
Kostelka Fekter Stoisits