Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 23. Dezember 2008 |
Teil römisch zwei |
491. Verordnung: | Akkreditierung der Austrian Standards plus GmbH |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins, des Akkreditierungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird verordnet:
Die Austrian Standards plus GmbH mit Sitz in Heinestraße 38, 1020 Wien, wird als Stelle, die Produkte zertifiziert, akkreditiert.
Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Produkten gemäß den in der Anlage angegebenen Bereichen.
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung des Österreichischen Normungsinstitutes, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 346 aus 2004,, außer Kraft.
Mitterlehner