Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 15. Dezember 2008 |
Teil römisch zwei |
467. Verordnung: | Änderung der Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 4 und A 5 sowie über die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung |
Auf Grund der Paragraphen 26, bis 31 und 149 Absatz 5, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 129 aus 2008,, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 4 und A 5 sowie über die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 223 aus 2007,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In der Promulgationsklausel wird die Zitierung „BGBl. römisch eins Nr. 129/2006“ durch die Zitierung „BGBl. römisch eins Nr. 129/2008“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 10, Absatz 3 und 4 wird der Klammerausdruck „(Unteroffizierslehrgang)“ jeweils durch den Klammerausdruck „(Unteroffiziersausbildung)“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, Im Paragraph 12, wird nach Absatz eins, folgender Absatz eins a, eingefügt:
Darabos