Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 22. Oktober 2008 |
Teil römisch zwei |
372. Verordnung: | Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus |
Aufgrund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 78 aus 2007,, wird verordnet:
Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 885 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
|
Kärnten: ............ |
15 |
für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet |
|
|
Niederösterreich: .. |
15 |
für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben |
|
|
Salzburg: ............ |
270 |
für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet |
|
|
Tirol: ................ |
540 |
für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet |
|
|
Wien: ............... |
45 |
für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben und auf Weihnachtsmärkten |
|
Diese Verordnung tritt mit 30. April 2009 außer Kraft.
Bartenstein