BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 16. Oktober 2008

Teil römisch zwei

367. Kundmachung:

Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

367. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

Auf Grund des Paragraph 71, Absatz 4, der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2008,, und des Paragraph 3, Absatz 4, des Elektrotechnikgesetzes 1992 - ETG 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 106 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2001,, in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz 4, der Explosionsschutzverordnung 1996 – ExSV 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 252 aus 1996,, wird kundgemacht:

  1. Ziffer eins
    Die Neufassung des Verzeichnisses der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen wird in der Anlage mit Stand 20. August 2008 geregelt.
  2. Ziffer 2
    Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) und aus der Mitteilung der Kommission 2008/C 212/08 vom 20.08.2008 ergibt.
  3. Ziffer 3
    Die Kundmachung vom 5. Juni 2008, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 183 aus 2008,, wird hiermit gegenstandslos.

Bartenstein