BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 9. Oktober 2008

Teil römisch zwei

359. Verordnung:

Änderung der Beschaffungscontrolling-Verordnung

359. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Beschaffungscontrolling-Verordnung geändert wird

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 7 und Absatz 3, sowie des Paragraph 4, Absatz eins, des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 39 aus 2001,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 76 aus 2006, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einrichtung eines Beschaffungscontrollings in der Bundesbeschaffung GmbH (Beschaffungscontrolling-Verordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2003,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Paragraph 2, Ziffer 2, lautet:

  1. Ziffer 2
    Auftragssumme ist der Wert des vergebenen Auftrages gemäß Zuschlagserteilung (einschließlich aller Steuern und Abgaben) unter Berücksichtigung von Mehr- oder Minderleistungen.“

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 2, Ziffer 3 und Ziffer 4, wird das Wort „Rahmenverträgen“ durch „Verträgen“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, Paragraph 2, Ziffer 5, lautet:

  1. Ziffer 5
    Auftragnehmer ist jeder Unternehmer, mit dem die BB-GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, im Namen und auf Rechnung des Bundes oder im Namen und auf Rechnung von Auftraggebern gemäß Paragraph 3, Absatz 3, BB-GmbH-Gesetz vertraglich vereinbart, Leistungen gegen Entgelt zu erbringen.“

Novellierungsanordnung 4, Dem Paragraph 2, wird folgende Ziffer 7, angefügt:

  1. Ziffer 7
    Kleine und mittlere Unternehmen:
    1. Litera a
      KMU-Definition: Anhang zur Empfehlung der Kommission Nr. 2003/361/EG betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, Amtsblatt Nummer L 124 vom 20.5.2003 Seite 36.
    2. Litera b
      KMU: Größenklasse der Unternehmen gemäß Artikel 2, Ziffer eins, des Anhanges zur Empfehlung der Kommission Nr. 2003/361/EG betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, Amtsblatt Nummer L 124 vom 20.5.2003 Seite 36.“

Novellierungsanordnung 5, Dem Paragraph 3, Absatz 3, werden folgende Sätze angefügt:

„Die BB-GmbH hat eine einheitliche Datenbasis als Grundlage für das Beschaffungscontrolling einschließlich Berichterstattung zu verwenden, die geeignet ist, als Steuerungs- und Kontrollinstrument herangezogen zu werden. Die Datenbasis ist von der BB-GmbH laufend einer Qualitätskontrolle zu unterziehen.“

Novellierungsanordnung 6, In Paragraph 3, wird folgender Absatz 3a eingefügt:

  1. Absatz 3 a,(3a) Bei Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen haben die Dienststellen des Bundes die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen über von der BB-GmbH eingerichtete elektronische Katalog- und Bestellsysteme durchzuführen.“

Novellierungsanordnung 7, Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 4, lautet:

  1. Ziffer 4
    Innovationen und Lieferantenstruktur (Paragraph 8,).“

Novellierungsanordnung 8, Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 3, lautet:

  1. Ziffer 3
    Standardisierung des Beschaffungsspektrums und nachhaltige Beschaffung (Paragraph 8,) sowie“

Novellierungsanordnung 9, Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer eins u, n, d, 2 lauten:

  1. Ziffer eins
    Abrufwerte von Dienststellen des Bundes aus Verträgen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 2, BB-GmbH-Gesetz, gegliedert nach Beschaffungsgruppen und haushaltsleitenden Organen,
  2. Ziffer 2
    Auftragssummen oder Abrufwerte von Auftraggebern gemäß Paragraph 3, Absatz 3, BB-GmbH-Gesetz, gegliedert nach Beschaffungsgruppen und Zielgruppen, sowie“

Novellierungsanordnung 10, In Paragraph 5, Absatz 4, wird das Wort „Rahmenverträgen“ durch „Verträgen“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 11, In Paragraph 6, lauten Ziffer 2 und 3 :

  1. Ziffer 2
    Anteil der KMU an der Lieferantenstruktur insgesamt und aufgeschlüsselt nach Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition für die in Paragraph 2, Absatz eins a, BB-GmbH-Gesetz genannten Beschaffungsgruppen,
  2. Ziffer 3
    Anzahl der von der BB-GmbH durchgeführten Ausschreibungen insgesamt und je Beschaffungsgruppe unter Angabe der Verfahrensart,“

Novellierungsanordnung 12, Nach Paragraph 6, Ziffer 2, wird folgende Ziffer 2 a, eingefügt:

  1. Ziffer 2 a
    Anzahl der Angebote pro Ausschreibung und Anteil der Angebote, die von KMU gelegt wurden,“

Novellierungsanordnung 13, Paragraph 8, samt Überschrift lautet:

„Innovationen, Nachhaltigkeit und Lieferantenstruktur

Paragraph 8,

Die BB-GmbH hat innovative Veränderungen allgemeiner Art und bezogen auf einzelne Beschaffungsgruppen, Maßnahmen der nachhaltigen Beschaffung und qualitative Merkmale hinsichtlich der Lieferantenstruktur zu dokumentieren.“

Novellierungsanordnung 14, Paragraph 9, Absatz 2, wird folgender Satz angefügt:

„Die Berichte haben, soweit dies aus Gründen einer übersichtlicheren Darstellung erforderlich ist, Aggregatsübersichten zu enthalten.“

Novellierungsanordnung 15, Der bisherige Text des Paragraph 11, erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Paragraph 11, Absatz eins, wird folgender Absatz 2, angefügt:

  1. Absatz 2,(2) Paragraph 2, Ziffer 2 bis 5 und 7, Paragraph 3, Absatz 3, 3 und 4, Satz, Paragraph 3, Absatz 3 a,, Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 4,, Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 3,, Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer eins und 2, Paragraph 5, Absatz 4,, Paragraph 6, Ziffer 2 bis 3, Paragraph 8,, Paragraph 9, Absatz 2 und die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 359 aus 2008, treten mit dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Der dem Inkrafttreten dieser Verordnung folgende Quartals- und Jahresbericht ist unter Zugrundelegung der Bestimmungen dieser Verordnung zu erstatten.“

Novellierungsanordnung 16, Die Anlage lautet:

„Anlage Zur Beschaffungscontrolling-Verordnung

Musterformular für die Übersichtstabelle gemäß Paragraph 5

Quartalsbericht ... Quartal/20xx

<haushaltsleitendes Organ bzw. Auftraggeber gemäß Paragraph 3, Absatz 3, BB-GmbH-G bzw. gesamt>

Be-, schaffungs-, gruppen

Quartale kumuliert

Geschäftsjahr

20xx-1

20xx

20xx-1

20xx

Abrufwert

Abweichung, abs.

Abweichung, in %

Einsparung

Abrufwert

Ist

Plan

Ist

zu, 20xx-1

zu, Plan

zu, 20xx-1

zu, Plan

absolut

in %

Ist

Plan

Pro-, gnose

BG 1

                       

BG 2

                       

...

                       
                         
                         
                         
                         

Summen

                     

Molterer