BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 4. September 2008

Teil römisch zwei

312. Verordnung:

Änderung der Verordnung betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe bei Tankstellen

312. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe bei Tankstellen geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 3, Absatz eins, 5 und 14 des Bundesgesetzes über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz – PrAG), Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1992,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 6 aus 2006,, wird verordnet:

Die Verordnung betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe bei Tankstellen in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2001,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Nach Paragraph 5, Absatz eins, wird folgender Absatz eins a, eingefügt:

  1. Absatz eins a,(1a) Durch Veränderungen der Treibstoffpreise, insbesondere wenn diese mehrmals täglich erfolgen, dürfen Verbraucher nicht irregeführt werden. Dies gilt auch für die Werbung hiefür, wenn der in der Werbung angegebene Preis nicht mit dem bei der Tankstelle verlangten Preis übereinstimmt.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 5, Absatz 3, wird die Wortfolge „des Absatz eins, durch die Wortfolge „ der Absatz eins und Absatz eins a, ersetzt.

Bartenstein