Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 4. September 2008 |
Teil römisch zwei |
312. Verordnung: | Änderung der Verordnung betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe bei Tankstellen |
Auf Grund der Paragraphen 3, Absatz eins, 5 und 14 des Bundesgesetzes über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz – PrAG), Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1992,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 6 aus 2006,, wird verordnet:
Die Verordnung betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe bei Tankstellen in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2001,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Nach Paragraph 5, Absatz eins, wird folgender Absatz eins a, eingefügt:
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 5, Absatz 3, wird die Wortfolge „des Absatz eins, durch die Wortfolge „ der Absatz eins und Absatz eins a, ersetzt.
Bartenstein