Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 2. September 2008 |
Teil römisch zwei |
307. Verordnung: | 27. Nachtrag zum Arzneibuch |
Auf Grund des Paragraph 2, des Arzneibuchgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 195 aus 1980,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2002, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 6, wird verordnet:
Die in der Anlage angeführte deutschsprachige Fassung der Monographien Heparin-Calcium und Heparin-Natrium des Europäischen Arzneibuchs, 5. Ausgabe, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
Die entsprechenden bisher im Europäischen Arzneibuch, 5. Ausgabe, Amtliche österreichische Ausgabe, enthaltenen Monographien, die durch die in der Anlage enthaltenen Monographien ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Der Nachtrag wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.
Kdolsky