Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 12. August 2008 |
Teil römisch zwei |
290. Verordnung: | Änderung der Verordnungen über die Lehrpläne der Volksschule, der Sonderschulen, der Hauptschulen und der allgemein bildenden höheren Schulen |
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2008,, insbesondere dessen Paragraphen 6, 10 und 23, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden, Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1963,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 2008,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Artikel römisch eins, Paragraph 4, Absatz eins, Litera e, wird die Wortfolge „gemäß Ziffer 8 und 9 der Bemerkungen zur Stundentafel der Allgemeinen Sonderschule“ durch die Wortfolge „gemäß Ziffer 4 und 5 der Bemerkungen zur Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch zwei sowie gemäß Ziffer 3 und 4 der Bemerkungen zur Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins der Allgemeinen Sonderschule“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, Der zweite mit Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 2008, hinzugefügte Absatz 16, des Artikel eins, Paragraph 5, erhält die Absatzbezeichnung „(17)“.
Novellierungsanordnung 3, Dem Artikel eins, Paragraph 5, wird folgender Absatz 18, angefügt:
Novellierungsanordnung 4, In Anlage A (Lehrplan der Volksschule) Vierter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der Verbindlichen Übungen, des Förderunterrichtes, der Freigegenstände und der Unverbindlichen Übungen) Abschnitt C (Stundentafel der Volksoberstufe) Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 5, In Anlage C 1 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule) Ziffer 3, (Allgemeine Bestimmungen) wird nach Abschnitt 3.14 (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen) folgender Abschnitt 3.15 samt Überschrift angefügt:
Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.
Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.“
Novellierungsanordnung 6, In Anlage C 1 Ziffer 5, (Stundentafeln) Abschnitt B (Stundentafeln der Sekundarstufe römisch eins [5. bis 8. Schulstufe]) Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 7, In Anlage C 1 Ziffer 7, (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Didaktische Grundsätze und der Lehrstoff der Pflichtgegenstände der Grundstufen römisch eins, römisch zwei und der Sekundarstufe römisch eins) lautet der Pflichtgegenstand „Geschichte und Soziakunde“ samt Überschrift:
Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum und zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft. Dabei ist der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen besonders Beachtung zu schenken. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in der Vergangenheit soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz dem Anderen gegenüber in der Gegenwart führen.
Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themenbereiche aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler wie zB Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen aufzugreifen.
Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher, kultureller und zeitlicher Dimensionen geben. Dabei sind besonders interkulturelles und globales Lernen in den Unterricht mit einzubeziehen.
Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben.
Die Fragestellungen sollen den Erfahrungen, Problemen und Erkenntnisinteressen der Gegenwart entstammen. Historische Sachverhalte müssen aus dem jeweiligen Kontext heraus erklärt und verstanden werden.
Es ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen politisch bewusstes Handeln entwickeln.
Der Einsatz verschiedener Sozialformen soll dazu beitragen, Erkenntnisse individuell oder gemeinschaftlich zu gewinnen. Eine Diskussionskultur, in der die Meinung der anderen respektiert wird, ist anzustreben.
Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).
Der Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Geschichte selbst erzählen) sowie der kritische Umgang mit historischen Darstellungen (zB in Form von Ausstellungen, Spielfilmen mit historischen Inhalten) ist zu fördern. Es sind Möglichkeiten zu eröffnen, durch die die Schülerinnen und Schüler in „freien Arbeitsphasen" und in Projekten forschendes und entdeckendes Lernen praktizieren können (Historische Methodenkompetenz).
Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der individuellen bzw. altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Historische Sachkompetenz).
Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen (Historische Orientierungskompetenz).
Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer möglichst selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).
Der Unterricht soll die Bereitschaft und die Fähigkeit zu politischem Verstehen und Handeln fördern. Dazu sind die Entwicklung der Fähigkeiten, politische Konflikte auszutragen, eigene Positionen in politischen Fragen zu formulieren sowie politische Positionen anderer zu verstehen, aufzugreifen und an der Lösung von Problemen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter Rücksichtnahme auf eigene und fremde Bedürfnisse mitzuwirken, anzustreben. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, zB durch Simulationsspiele zu üben (Politische Handlungskompetenz).
Politische Bildung soll einerseits dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Andererseits sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, sich politisch artikulieren und in einen Diskurs mit anderen treten zu können, zB Schülerinnen- und Schülervertreterwahl (Politische Methodenkompetenz).
Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Der alters- und entwicklungsgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz).
Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und –gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen.
Erstes Auftreten der Menschen bis zum Ende des Mittelalters
Beispielsweise:
Lernziele der sechsten Schulstufe:
Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges
Beispielsweise:
Lernziele der siebenten Schulstufe:
Zeitraum vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart – Möglichkeiten der politischen Beteiligung
Beispielsweise:
Lernziele der achten Schulstufe:
Novellierungsanordnung 8, In Anlage C 2 (Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder) Ziffer 4, (Allgemeine Bestimmungen) wird nach Abschnitt 4.15 (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen) folgender Abschnitt 4.16 samt Überschrift angefügt:
Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.
Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.“
Novellierungsanordnung 9, In Anlage C 2 Ziffer 6, (Stundentafeln) Abschnitt C (Stundentafeln der Sekundarstufe römisch eins [5. bis 8. Schulstufe]) Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 10, In Anlage C 3 (Lehrplan der Sonderschule für blinde Kinder) Ziffer 4, (Allgemeine Bestimmungen) wird nach Abschnitt 4.15 (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen) folgender Abschnitt 4.16 samt Überschrift angefügt:
Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.
Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.“
Novellierungsanordnung 11, In Anlage C 3 Ziffer 6, (Stundentafeln) Abschnitt C (Stundentafeln der Sekundarstufe römisch eins [5. bis 8. Schulstufe]) Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2008,, insbesondere dessen Paragraphen 6 und 16, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Hauptschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2000,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2008,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Dem Artikel eins, Paragraph 2, wird folgender Absatz 5, angefügt:
Novellierungsanordnung 2, In Anlage 1 (Lehrplan der Hauptschule) Vierter Teil (Stundentafel) Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, In Anlage 1 Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet der Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ samt Überschrift:
Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum, zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft sowie zur Entwicklung selbständigen Denkens und Handelns. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen ist besondere Beachtung zu schenken. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in Vergangenheit und Gegenwart soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz gegenüber dem Anderen führen.
Der Unterricht soll sich mit folgenden Grundbereichen der Geschichte, Sozialkunde und Politischen Bildung beschäftigen: Macht und Herrschaft, Gesellschaft und Individuum, Wirtschaft, Kultur und Religion. Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler (Schuldemokratie, Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen etc.) aufzugreifen.
Für die Bearbeitung der historischen, sozialkundlichen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Schüler und Schülerinnen berücksichtigen sollen, sind chronologische Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte) oder Formen exemplarischen Lernens zu wählen.
Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben, um die Herausbildung einer reflektierten und (selbst)reflexiven Identität zu ermöglichen. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht mit einzubeziehen.
Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg – Frieden, Diktatur und Demokratie etc. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.
Verstehen historischer und politischer Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit und Aufbau eines reflektierten und (selbst)reflexiven historischen und politischen Bewusstseins.
Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen.
Erklären gegenwärtiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer und kultureller Phänomene, zB aus der historischen Entwicklung.
Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen historischer und politischer Ereignisse und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung.
Schulung multiperspektivischer Betrachtungsweise als Bestandteil eines kritischen historischen und politischen Bewusstseins.
Das Verstehen historischer und politischer Entwicklungen, Situationen und Handlungsweisen soll zur Kenntnis, Verteidigung und Weiterentwicklung der den Grund- und Menschenrechten zugrunde liegenden Werte führen. Die Auseinandersetzung mit Religionen, Weltanschauungen und ethischen Normen verstärkt die Fähigkeit zu differenzierter Einschätzung von gesellschaftlichen und kulturellen Phänomenen.
Sprache und Kommunikation:
Arbeit mit Texten und Bildern (Quellen und Darstellungen der Vergangenheit bzw. der Gegenwart in unterschiedlichen Medien), Interpretation und Bewertung; Begriffsbildung und Anwendung; Sammeln und Anwenden von Argumenten im Diskurs.
Natur und Technik:
Historische und politische Beispiele zu naturwissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Folgen und technischer Innovation; Arbeit mit Statistiken; Interpretation von Diagrammen; kritische Bewertung des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts unter Berücksichtigung des ökologischen Wandels.
Kreativität und Gestaltung:
Reflexion der Bedeutung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten als Ausdruck von Kreativität und Zeitgeist; Wahrnehmung und Gestaltung künstlerischer und kultureller Produkte als Medien der Kommunikation in ihrer historischen und/oder gesellschaftlichen Bedingtheit.
Gesundheit und Bewegung:
Bewegungskultur in historischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen; Auswirkung des Ernährungs- und Hygienestandards; gesellschaftliche und politische Funktion des Sports in verschiedenen Kulturen.
Mensch und Gesellschaft:
Die Ziele und Aufgaben des Unterrichts tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei.
Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben. Dabei sind folgende Kompetenzbereiche zu berücksichtigen:
Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen auf zu zeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).
Die Eigenständigkeit im Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Re-Konstruktion), sowie ein kritischer Umgang mit historischen Darstellungen (zB Ausstellungen, Spielfilme mit historischen Inhalten, Schul- und Fachbücher) sind zu fördern (De-konstruktion). Dazu sind Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können (Historische Methodenkompetenz).
Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Neben allgemeinen Begriffen und Konzepten (zB Religion, Wirtschaft, Herrschaft) sowie jenen mit historischem Charakter (zB Polis, Ritter) dienen Prinzipien dem Aufbau von qualitätsvollen Darstellungen über die Vergangenheit (Multiperspektivität, Objektivität/Intersubjektivität, Perspektive, Standpunkt, Gegenwartsgebundenheit usw.) (Historische Sachkompetenz).
Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen (Historische Orientierungskompetenz).
Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).
Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen, sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und im Rahmen der Einrichtungen der Schuldemokratie zu vermitteln (Politische Handlungskompetenz).
Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen zu entschlüsseln, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und/oder in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl) (Politikbezogene Methodenkompetenz).
Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen (wie zB Geschlecht, Schicht, Macht, Knappheit) dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Prinzipien wie etwa Kontroversität, Intersubjektivität und Vollständigkeit sind in der Unterrichtsgestaltung zu beachten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz).
Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem Maße im Unterricht berücksichtigt werden.
Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (ua. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, Offene Lernformen, bilingualer Unterricht, entdeckendes und projektorientiertes Lernen, Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen).
Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und –gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen.
Menschliches Handeln vollzieht sich unter bestimmten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen und verändert diese ständig bzw. kann sie verändern. Die Analyse der einzelnen Faktoren und das Erkennen von deren Wechselwirkungen sind ein wesentliches Anliegen des Unterrichts. An konkreten historischen Sachverhalten soll beispielhaft gezeigt werden, welche Probleme die Menschen in verschiedenen Epochen und Räumen zu bewältigen hatten und haben, und auf welche Weise sie diese gelöst haben bzw. lösen.
Im Unterricht sollen Gegenwartsbezüge im Bereich der Geschichtskultur und des Politischen hergestellt und über Orientierungsangebote reflektiert werden. Geschichtskulturelle Produkte sollen dekonstruiert (Spielfilme, Comics, Texte und Rekonstruktionszeichnungen in Schülerbüchern, etc.) und anhand von geeigneten Beispielen in unterschiedlichen historischen Zeitabschnitten soll der Unterschied zwischen Vergangenheit und Geschichte herausgearbeitet werden.
Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte des Zeitraumes vom ersten Auftreten der Menschen bis zum Ende des Mittelalters.
Folgende Themenbereiche sind dabei zu behandeln:
Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges.
Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:
Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart.
Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im Dritten Teil).“
Novellierungsanordnung 4, In Anlage 2 (Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der musikalischen Ausbildung [Musikhauptschule]) Vierter Teil (Stundentafel) Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 5, In Anlage 3 (Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung [Sporthauptschule]) Vierter Teil (Stundentafel) Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 6, In Anlage 4 (Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der skisportlichen Ausbildung [Skihauptschule]) Vierter Teil (Stundentafel) Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Auf Grund
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 2006,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Dem Artikel römisch drei, Paragraph 2, wird folgender Absatz 13, angefügt:
Novellierungsanordnung 2, In Anlage A (Lehrplan der allgemein bildenden höheren Schule) Vierter Teil (Stundentafeln) Ziffer eins, (Unterstufe) wird in den Stundentafeln der Unterstufe des Gymnasiums, der Unterstufe des Realgymnasiums sowie der Unterstufe des Wirtschaftlichen Realgymnasiums in den Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, In Anlage A Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt 1 (Unterstufe) lautet der Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ samt Überschrift:
Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum, zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft sowie zur Entwicklung selbständigen Denkens und Handelns. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen ist besondere Beachtung zu schenken. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in Vergangenheit und Gegenwart soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz gegenüber dem Anderen führen.
Der Unterricht soll sich mit folgenden Grundbereichen der Geschichte, Sozialkunde und Politischen Bildung beschäftigen: Macht und Herrschaft, Gesellschaft und Individuum, Wirtschaft, Kultur und Religion. Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler (Schuldemokratie, Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen etc.) aufzugreifen.
Für die Bearbeitung der historischen, sozialkundlichen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Schüler und Schülerinnen berücksichtigen sollen, sind chronologische Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte) oder Formen exemplarischen Lernens zu wählen.
Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben, um die Herausbildung einer reflektierten und (selbst)reflexiven Identität zu ermöglichen. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht mit ein zu beziehen.
Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg – Frieden, Diktatur und Demokratie etc. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.
Verstehen historischer und politischer Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit und Aufbau eines reflektierten und (selbst)reflexiven historischen und politischen Bewusstseins.
Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen.
Erklären gegenwärtiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer und kultureller Phänomene, zB aus der historischen Entwicklung.
Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen historischer und politischer Ereignisse und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung.
Schulung multiperspektivischer Betrachtungsweise als Bestandteil eines kritischen historischen und politischen Bewusstseins.
Das Verstehen historischer und politischer Entwicklungen, Situationen und Handlungsweisen soll zur Kenntnis, Verteidigung und Weiterentwicklung der den Grund- und Menschenrechten zugrunde liegenden Werte führen. Die Auseinandersetzung mit Religionen, Weltanschauungen und ethischen Normen verstärkt die Fähigkeit zu differenzierter Einschätzung von gesellschaftlichen und kulturellen Phänomenen.
Sprache und Kommunikation:
Arbeit mit Texten und Bildern (Quellen und Darstellungen der Vergangenheit bzw. der Gegenwart in unterschiedlichen Medien), Interpretation und Bewertung; Begriffsbildung und Anwendung; Sammeln und Anwenden von Argumenten im Diskurs.
Natur und Technik:
Historische und politische Beispiele zu naturwissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Folgen und technischer Innovation; Arbeit mit Statistiken; Interpretation von Diagrammen; kritische Bewertung des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts unter Berücksichtigung des ökologischen Wandels.
Kreativität und Gestaltung:
Reflexion der Bedeutung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten als Ausdruck von Kreativität und Zeitgeist; Wahrnehmung und Gestaltung künstlerischer und kultureller Produkte als Medien der Kommunikation in ihrer historischen und/oder gesellschaftlichen Bedingtheit.
Gesundheit und Bewegung:
Bewegungskultur in historischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen; Auswirkung des Ernährungs- und Hygienestandards; gesellschaftliche und politische Funktion des Sports in verschiedenen Kulturen.
Mensch und Gesellschaft:
Die Ziele und Aufgaben des Unterrichts tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei.
Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben. Dabei sind folgende Kompetenzbereiche zu berücksichtigen:
Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen auf zu zeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).
Die Eigenständigkeit im Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Re-Konstruktion), sowie ein kritischer Umgang mit historischen Darstellungen (zB Ausstellungen, Spielfilme mit historischen Inhalten, Schul- und Fachbücher) sind zu fördern (De-konstruktion). Dazu sind Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können (Historische Methodenkompetenz).
Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Neben allgemeinen Begriffen und Konzepten (zB Religion, Wirtschaft, Herrschaft) sowie jenen mit historischem Charakter (zB Polis, Ritter) dienen Prinzipien dem Aufbau von qualitätsvollen Darstellungen über die Vergangenheit (Multiperspektivität, Objektivität/Intersubjektivität, Perspektive, Standpunkt, Gegenwartsgebundenheit usw.) (Historische Sachkompetenz).
Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen (Historische Orientierungskompetenz).
Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).
Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen, sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und im Rahmen der Einrichtungen der Schuldemokratie zu vermitteln (Politische Handlungskompetenz).
Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen zu entschlüsseln, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und/oder in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl) (Politikbezogene Methodenkompetenz).
Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen (wie zB Geschlecht, Schicht, Macht, Knappheit) dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Prinzipien wie etwa Kontroversität, Intersubjektivität und Vollständigkeit sind in der Unterrichtsgestaltung zu beachten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz).
Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem Maße im Unterricht berücksichtigt werden.
Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (ua. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, Offene Lernformen, bilingualer Unterricht, entdeckendes und projektorientiertes Lernen, Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen).
Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und –gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen.
Menschliches Handeln vollzieht sich unter bestimmten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen und verändert diese ständig bzw. kann sie verändern. Die Analyse der einzelnen Faktoren und das Erkennen von deren Wechselwirkungen sind ein wesentliches Anliegen des Unterrichts. An konkreten historischen Sachverhalten soll beispielhaft gezeigt werden, welche Probleme die Menschen in verschiedenen Epochen und Räumen zu bewältigen hatten und haben, und auf welche Weise sie diese gelöst haben bzw. lösen.
Im Unterricht sollen Gegenwartsbezüge im Bereich der Geschichtskultur und des Politischen hergestellt und über Orientierungsangebote reflektiert werden. Geschichtskulturelle Produkte sollen dekonstruiert (Spielfilme, Comics, Texte und Rekonstruktionszeichnungen in Schülerbüchern, etc.) und anhand von geeigneten Beispielen in unterschiedlichen historischen Zeitabschnitten soll der Unterschied zwischen Vergangenheit und Geschichte herausgearbeitet werden.
Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte des Zeitraumes vom ersten Auftreten der Menschen bis zum Ende des Mittelalters.
Folgende Themenbereiche sind dabei zu behandeln:
Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges.
Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:
Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart.
Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im Dritten Teil).“
Novellierungsanordnung 4, In Anlage A/w (Lehrplan des Werkschulheims) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in der Stundentafel der Unterstufe in Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 5, In Anlage A/m1 (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in der Stundentafel der Unterstufe in Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 6, In Anlage A/m2 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in der Stundentafel der Unterstufe in Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 7, In Anlage A/m3 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in der Stundentafel der Unterstufe in Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 8, In Anlage A/sp (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in der Stundentafel der Unterstufe in Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 9, In Anlage A/sl (Lehrplan des Bundesgymnasiums für Slowenen [Gymnasium/Realgymnasium]) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in der Stundentafel der Unterstufe (Gymnasium und Realgymnasium) in Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
Schmied