Ausbildungsdauer insgesamt: 9 Monate
Ausbildungsdauer: 960 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG
2. Organisation und Aufgaben der Agentur oder einer Untersuchungsanstalt der Länder im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle
3. Organisation und Aufgaben des BMGFJ.
Ausbildungsdauer: 480 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes
2. Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)
3. Grundzüge der Mikrobiologie, Hygiene im Lebensmittelverkehr, spezielle Lebensmittel- und Betriebshygiene
4. Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung
5. Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen), Qualitätsmanagement der amtlichen Lebensmittelkontrolle; Statistik und Informationstechnologien; amtliche Bescheinigungssysteme, Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX und ihre konkreten Auswirkungen auf die amtliche Lebensmittelkontrolle; Notfallpläne für Krisensituationen einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission
6. Psychologische Grundlagen der Kontrolltätigkeit, insbesondere Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken (Seminar mit Teilnahmebestätigung)
7. Grundzüge der Ernährungslehre und Toxikologie unter besonderer Berücksichtigung der dem LMSVG unterliegenden Waren
8. Warenkunde und Technologie von Lebensmitteln
9. Warenkunde und Technologie von kosmetischen Mitteln
10. Warenkunde und Technologie von Gebrauchsgegenständen
(Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Hygienekontrollen)
Die in der Verordnung (EG) Nr. 854 aus 2004, Anhang römisch eins Abschnitt römisch drei Kapitel römisch vier Teil A genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst.
Ausbildungsdauer insgesamt: 256 UE
Ausbildungsdauer: 200 UE (80 UE im Falle der vertieften Ausbildung im Bereich der Lebensmittelsicherheit im Rahmen des Veterinärmedizinischen Studiums)
Ausbildungsinhalte:
Praktische Anwendung in Schlachtbetrieben, Zerlegungsbetrieben, Wildbearbeitungsbetrieben, Kühlhäusern und Fleischverarbeitungsbetrieben der im theoretischen Teil vermittelten Wissensinhalte.
Ausbildungsdauer: 56 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Rechtsbestimmungen
2. Internationale Organisationen
3. Lebensmitteltechnologie und -verarbeitung
4. Lebensmittelsicherheit
5. Überwachung und Statistik
6. TSE und tierische Nebenprodukte
7. Tierschutz
8. Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche
9. Amtliche Kontrollen
Die theoretische Ausbildung kann durch die Absolvierung der vertieften Ausbildung im Rahmen des veterinärmedizinischen Studiums ganz oder teilweise ersetzt werden.
(Für amtliche Fachassistenten, ausgenommen jene, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist)
Ausbildungsdauer insgesamt: 900 UE
Die in der Verordnung (EG) Nr. 854 aus 2004, Anhang römisch eins Abschnitt römisch drei Kapitel römisch vier Teil B genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst.
Ausbildungsdauer: 400 UE
- Ausbildungsinhalte für Haltungsbetriebe:
1. Tierhaltung, Tierproduktion und Transport
2. Amtliche Kontrolle
- Ausbildungsinhalte für Untersuchungen im Schlachthof und in Zerlegungsbetrieben:
1. Kontrolle der lebenden Tiere
2. Kontrolle der geschlachteten Tiere und von Fleisch
3. Hygienekontrollen
4. Dokumentation
Ausbildungsdauer: 500 UE
- Ausbildungsinhalte für Haltungsbetriebe:
1. Tierhaltung, Tierproduktion und Transport
2. Amtliche Kontrolle
- Ausbildungsinhalte für Untersuchungen im Schlachthof und in Zerlegungsbetrieben:
1. Produktionsorganisation
2. Produktionshygiene
3. Tierschutz
4. Anatomie, Pysiologie, Pathologie
5. Amtliche Kontrolle
Von der Gesamtausbildungszeit sind je nach Ausbildungsschwerpunkt für die Untersuchung von Huftieren und Wild einerseits sowie Geflügel und Kaninchen andererseits jeweils 50 UE theoretische und praktische Ausbildung vorzusehen.
(Für amtliche Fachassistenten, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist)
Ausbildungsdauer insgesamt: 40 UE
Ausbildungsdauer: 24 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Übung der Probenentnahme
2. Übung der Untersuchung
3. Demonstration von mikroskopischen Präparaten mit Trichinen, Miescher'schen Schläuchen sowie mit den in den Präparaten sichtbaren Geweben und den hauptsächlich in Betracht kommenden Verunreinigungen
4. Handhabung und Pflege der Untersuchungsgeräte
Ausbildungsdauer: 16 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Naturgeschichte der Trichinen, und zwar insbesondere der Körperbau der Trichinen, die Entwicklung und Übertragung der Trichinen auf Mensch und Tier und die Erscheinungsformen der Muskeltrichinen sowie die Veränderungen, die diese Parasiten in der Muskulatur hervorrufen
2. Gebilde, die mit Trichinen verwechselt werden könnten
3. Grundzüge der Anatomie des Schweines und des Pferdes sowie Grundzüge der Anatomie der Muskulatur
4. Grundkenntnisse über den Bau und die Erkennbarkeit der Miescher'schen Schläuche
5. Methoden der Untersuchung auf Trichinen
6. Grundkenntnisse über die Entwicklung und Übertragung von Finnen auf Mensch und Tier
7. Rechtsvorschriften für die Trichinenuntersuchung
Ausbildungsdauer insgesamt: 160 UE
Ausbildungsdauer: 80 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG, insbesondere die Erstellung von Ortsbefunden
2. Analytik vor Ort, Probenziehung und Maßnahmen
Ausbildungsdauer: 80 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Lebensmittelrechtliche Vorschriften sowie die Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes
2. Grundlagen der Trinkwasserhygiene
3. Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme
4. Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen, Statistik und Informationstechnologien)
5. Wasserversorgungsanlagen: Baulich-technische Grundlagen
Ausbildungsdauer insgesamt: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Ausbildungsdauer: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Ausbildungsinhalte:
- Allgemein:
1. Organisation und Aufgaben der Agentur oder der jeweiligen Untersuchungsanstalt des Landes
2. Abläufe bei der Untersuchung, Sachverständigentätigkeit, Probennahme(methoden), Probenbeschreibung, Sensorik, Analytik (Eignung von Analysenmethoden, Parameter)
3. Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG bei den zuständigen Behörden
4. Organisation und Aufgaben des BMGFJ
- Entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung:
1. Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Ziffer 2, genannte Waren oder um Honig handelt
2. Milch und Milchprodukte einschließlich Käse
3. Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Ziffer 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke
4. Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse
5. Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse
6. Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren
7. Alkoholische Getränke
8. Gebrauchsgegenstände
9. Kosmetische Mittel
10. Zusatzstoffe (als solche)
11. Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch
12. Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem LMSVG unterliegen
13. Toxikologische Bewertung von Waren, die dem LMSVG unterliegen
Ausbildungsdauer: 480 UE
Ausbildungsinhalte:
- Allgemein:
1. Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes
2. Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)
3. Grundzüge der Mikrobiologie, Hygiene im Lebensmittelverkehr, spezielle Lebensmittel- und Betriebshygiene
4. Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung
5. Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen), Qualitätsmanagement der amtlichen Lebensmittelkontrolle;Statistik und Informationstechnologien; amtliche Bescheinigungssysteme, Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX und ihre konkreten Auswirkungen auf die amtliche Lebensmittelkontrolle; Notfallpläne für Krisensituationen einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission
6. Grundzüge der Ernährungslehre und Toxikologie unter besonderer Berücksichtigung der dem LMSVG unterliegenden Erzeugnisse
- Spezielle Sachgebiete:
1. Warenkunde und Technologie von Lebensmitteln
2. Warenkunde und Technologie von kosmetischen Mitteln
3. Warenkunde und Technologie von Gebrauchsgegenständen
4. Trinkwasser