(1)Absatz eins, Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit – nach Befassung des zuständigen Komitees oder Fachausschusses der betreffenden österreichischen Normenorganisationen (ON, ÖVE) – der Auffassung ist, dass eine harmonisierte Europäische Norm, deren Fundstelle (CEN, CENELEC, ETSI) von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist (§ 5 Abs. 2 bzw. Artikel 5 Absatz 2 Aufzüge-Richtlinie) nicht voll den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht, so befasst der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit den durch die Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21. 07. 1998, S. 37, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG, ABl. Nr. L 363 vom 20. 12.2006, S. 83, eingesetzten Ausschuss und den Ausschuss für Aufzüge (Artikel 6 Absatz 3 Aufzüge-Richtlinie) unter Darlegung der Gründe. Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit – nach Befassung des zuständigen Komitees oder Fachausschusses der betreffenden österreichischen Normenorganisationen (ON, ÖVE) – der Auffassung ist, dass eine harmonisierte Europäische Norm, deren Fundstelle (CEN, CENELEC, ETSI) von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist (Paragraph 5, Absatz 2, bzw. Artikel 5 Absatz 2 Aufzüge-Richtlinie) nicht voll den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht, so befasst der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit den durch die Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, Amtsblatt Nummer L 204 vom 21. 07. 1998, Seite 37, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG, Amtsblatt Nummer L 363 vom 20. 12.2006, Seite 83, eingesetzten Ausschuss und den Ausschuss für Aufzüge (Artikel 6 Absatz 3 Aufzüge-Richtlinie) unter Darlegung der Gründe.