Anlage C LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULE I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Jahresstunden

 

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Klasse

Summe

pflichtungs-

   

1.

2.

3.

 

gruppe

1.

Religion

13

13

13

39

(römisch III)

2.

Deutsch und Kommunikation

39

26

26

91

(römisch eins)

3.

Wirtschaft und Recht

26

26

-

52

III

4.

Angewandte Mathematik

78

78

-

156

I

5.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

78

-

-

78

II

6.

Angewandte darstellende Geometrie

39

39

-

78

I

7.

Angewandte Informatik

26

26

-

52

I

8.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

-

-

65

65

III

9.

Baukonstruktion

78

78

78

234

I

10.

Statik

-

52

52

104

I

11.

Baubetrieb

39

39

26

104

I

12.

Konstruktionsübungen

65

65

52

182

II

 

Pflichtgegenstände der Ausbildungszweige (siehe A.1 bis A.3)

104

143

273

520

 
 

Gesamtstundenzahl

585

585

585

1755

 
   

Jahresstunden

 

Lehrver-

A.1.

Pflichtgegenstände des Ausbildungszweiges für Maurer

Klasse

Summe

pflichtungs-

   

1.

2.

3

 

gruppe

1.1

Stahl-, Stahlbeton- und Holzbau

-

52

65

117

I

1.2

Technischer Ausbau

39

26

65

130

I

1.3

Vermessungswesen2

-

26

39

65

I

1.4

Entwurfzeichnen

-

-

104

104

I

1.5

Laboratorium

-

39

-

39

I

1.6

Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik

65

-

-

65

IV

   

Jahresstunden

 

Lehrver-

A.2.

Pflichtgegenstände des Ausbildungszweiges für Zimmerer

Klasse

Summe

pflichtungs-

   

1.

2.

3.

 

gruppe

2.1

Holzbau

39

52

91

182

I

2.2

Technischer Ausbau

-

26

39

65

I

2.3

Vermessungwesen2

-

-

39

39

I

2.4

Entwurfzeichnen

-

-

104

104

I

2.5

Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik

65

65

-

130

IV

   

Jahresstunden

 

Lehrver-

A.3.

Pflichtgegenstände des Ausbildungszweiges für Steinmetze

Klasse

Summe

pflichtungs-

   

1.

2.

3.

 

gruppe

3.1

Steinbau

39

52

130

221

I

3.2

Technologie

-

39

39

78

I

3.3

Restaurieren und Modellieren

-

26

52

78

Va

3.4

Stilkunde und Schrift

-

26

52

78

IVb

3.5

Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik

65

-

-

65

IV

   

Jahresstunden

 

Lehrver-

B.

Freigegenstände

Klasse

Summe

pflichtungs-

   

1.

2.

3.

 

gruppe

 

Englisch

26

26

26

78

(römisch eins)

 

Zweitsprache Deutsch

26

-

-

26

I

 

CAD

26

-

-

26

I

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bauhandwerkerschule hat im Sinne des Paragraph 59, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zu dienen, um sie zur Ausübung einer gehobenen Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt sein, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung tätig zu werden.

Sie sollen

Ziel der Ausbildung:

Die Bauhandwerkerschule für Maurer, Zimmerer und Steinmetze ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachtheoretischen und fachpraktischen Fähigkeiten in wesentlichen Bereichen des Bauwesens ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung und Untersuchung von Bauwerken zu übernehmen. Kernbereiche der bauhandwerklichen Ausbildung sind allgemein Baukonstruktion, Baustatik, Baubetrieb und Konstruktionsübungen in Verbindung mit angewandter Informatik (einschließlich einfacher CAD-Anwendung) sowie weitere fachbezogene schulautonome Pflichtgegenstände für Maurer (Stahl-, Stahlbeton- und Holzbau, Technischer Ausbau und Vermessungswesen), für Zimmerer (Holzbau, Technischer Ausbau und Vermessungswesen) sowie für Steinmetze (Steinbau, Technologie, Restaurieren und Modellieren, Stilkunde und Schrift).

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifenden Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Mitplanung und Ausführung von Baukonstruktion und Bauinstallation, der Bauaufsicht einschließlich der Koordinierung aller am Bau beschäftigten Gewerbe in Erhaltung und Betrieb von baulichen Anlagen sowie Einmessungen.

Die Dokumentation von Bauvorhaben (auch mittels einschlägiger Bausoftware und CAD), die Wartung von Baugeräten und Baumaschinen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen. Die Anwendung einschlägiger Normen, der Bestimmungen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und der Bauarbeiter-Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A, Abschnitt II:

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III.

römisch IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, id. Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 241 aus 2008,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Klasse:

Sprachgestaltung:

Analysen und Stellungnahmen zu Problemen, unter Einbringung von Objektivität, (mündlich und schriftlich); Interview; Statement; Fachreferat.

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen.

Auseinandersetzung mit Texten:

Interpretation von Werken des deutschsprachigen Schrifttums.

Arbeitstechniken:

Diskussionsleitung.

Schriftverkehr:

Formulierungen (Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung; Urgenz, Mahnung, Reklamation; Schriftverkehr mit Behörden; Werbung; Kauf-, Werk-, Bestands- und Darlehensvertrag).

2. Klasse:

Sprachgestaltung:

Analysen und Stellungnahmen zu Problemen, unter Einbringung von Objektivität, Toleranz und Humor (mündlich und schriftlich); Interview; Statement; Fachreferat.

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen; Arten von Medien

Auseinandersetzung mit Texten:

Vergleich von Themenkreisen (auch fremdsprachiger Literatur, bildende Kunst und Musik).

Arbeitstechniken:

Nonverbale Ausdrucksformen (Arten, Beziehung zur verbalen Ausdrucksform).

Schriftverkehr:

Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht).

3. Klasse:

Sprachgestaltung:

Analysen und Stellungnahmen zu Problemen, unter Einbringung von Objektivität, Toleranz und Humor (mündlich und schriftlich, Interview; Statement; Fachreferat, Streitgespräch.

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Arten von Medien.

Auseinandersetzung mit Texten:

Vergleich von Themenkreisen (auch fremdsprachiger Literatur, bildende Kunst und Musik).

Arbeitstechniken:

Nonverbale Ausdrucksformen (Arten, Beziehung zur verbalen Ausdrucksform).

Schriftverkehr:

Bewerbungen.

Mindestens 2 Schularbeiten.

3. WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Klasse:

Öffentliches Recht:

Aufbau des österreichischen Rechtssystems unter Berücksichtigung der Europäischen Union, Grundzüge der Gesetzgebung, der Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Grundzüge der Gewerbeordnung.

Bürgerliches Recht:

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzgesetzes.

Unternehmensrecht:

Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Stellvertreter, Rechtsformen.

Volkswirtschaft:

Marktmechanismen, magisches Vieleck.

2. Klasse:

Grundzüge des Steuerrechts:

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Betriebliches Rechnungswesen:

Zweck, gesetzliche Grundlagen, System der doppelten Buchführung, Inventur, Bilanz, Konten, Verbuchung einfacher Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer, einfache Jahresabschlüsse.

Einfache Fälle der Kalkulation.

Grundzüge des Marketings. Grundzüge der Aufbau- und Ablauforganisation.

4. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Klasse:

Grundrechenoperationen; Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen; direkte und indirekte Proportionalität; Prozentrechnung; Potenzen und Wurzeln; Überschlagsrechnung; Statistische Kennzahlen.

Geometrie:

Winkelmessung. Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren. Satz des Pythagoras; Ähnlichkeit. Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Volumen- und Oberflächenberechnung.

2. Klasse:

Funktionen und Gleichungen:

Funktionsbegriff, Darstellung von Funktionen. Lineare Funktionen und Gleichungen; Interpolation. Quadratische Funktionen und Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktion. Kreisfunktionen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Analysis:

Elemente der Differenzial- und Integralrechnung.

Anwendungen aus dem Fachgebiet. Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

5. NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Klasse:

Angewandte Physik:

Arbeitsweise der Physik; Grundgrößen und Einheiten; Grundlagen der Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik und Wärmelehre; ausgewählte Kapitel der Atom- und Kernphysik.

Angewandte Chemie:

Aufbau der Materie; chemische Reaktionen, Reaktionstypen, Elektrochemie; anorganische und organische Grundstoffe.

Ökologie:

Ökosphäre und Ökosysteme (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe, Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.

Anwendungen und Fallbeispiele im Umfeld des Fachgebietes.

6. ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Klasse:

Gerade, Fläche, Körper:

Grundriss, Aufriss, Kreuzriss (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene).

Konstruieren in Normalrissen:

Normalprojektion, Schnitt ebenflächig begrenzter Objekte und Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel für die Anwendung auf Bauteile, Dachausmittlung und Holzverbindungen; kotierte Projektion.

2. Klasse:

Axonometrie ebenflächig begrenzter Objekte.

Perspektive:

Zentralprojektion, Fern- und Fluchtpunkte, Fluchtgerade, Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, Messen in horizontalen und lotrechten Geraden; Anwendung auf Bauobjekte.

In jeder Klasse eine Schularbeit.

7. ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Klasse:

Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Aufbau, Organisation und Betriebssysteme von Einzelarbeitsplatzanlagen. Grundzüge des Programmierens.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.

2. Klasse:

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Präsentationssysteme, Projektplanungssoftware, Internet, Mailsystem. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums; Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt.

8. MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. Klasse:

Mitarbeiterführung:

Führungsaufgaben, Führungsmethoden und -stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.

Betriebssoziologie:

Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.

Personalentwicklung:

Interessensvertretungen, Einteilung der Arbeitnehmer, Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, Rechte- und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.

Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten; Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.

9. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Klasse:

Bauplatz:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Baustoffe:

Ziegel, Bausteine, Bindemittel, Verputz, Putzträger; Beton; Gips; Holz, Holzschutz.

Mauerwerk:

Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge; Arbeits- und Schutzgerüste.

2. Klasse:

Deckenkonstruktionen:

Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen; Deckenunterschichten; Fußböden.

Baustoffe:

Dämm-, Dicht-, Kleb-, Sperrstoffe; Metallprofile.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen, Geländer; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

3. Klasse:

Bauphysik:

Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.

Baustoffe:

Glas, Kunststoff; Farbe, Anstrich.

Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenverputz; Fenster, Türen, Tore und Portale; Bewegungsfugen; Platten- und Fliesenlegerarbeiten.

Haustechnik:

Heizung, Lüftung, Installation.

10. STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

2. Klasse:

Kräfte:

Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung; Standsicherheit; Belastungsarten und -normen; Lastaufstellungen.

Träger:

Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.

Fachwerke:

Auflagerkräfte, Stabkräfte.

3. Klasse:

Festigkeit:

Zug, Druck, Biegung, Abscheren, Schub, Knickung.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

11. BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Klasse:

Rechtliche Grundlagen für die Errichtung von Bauwerken:

Bauordnung, Flächenwidmung, Grundbuch, Bewilligungsverfahren, Bauvertrag, Normen und Richtlinien, Ziviltechnikergesetz, Bauarbeiterschutzverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz.

2. Klasse:

Baumaschinen und -geräte:

Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Wirtschaftlichkeit, Kosten.

Bauorganisation:

Betriebsorganisation, Baustelleneinrichtung, Projektmanagement, Baustellendokumentation, Winterbaubetrieb, Umweltschutz.

3. Klasse:

Vergabe:

Vergabevorschriften für Bauleistungen, Massenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung, Leistungsverzeichnis, Vergabeverfahren, Angebotsbewertung, Zuschlag.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlussrechnung (auch EDV-gestützt).

12. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen einfache normgerechte Bau- und Konstruktionszeichnungen unter Anleitung anfertigen können.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung, Beschriftung und Maßlisten.

Fertigkeiten:

Zeichnen und Skizzieren einfacher Objekte.

Pläne:

Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen Planunterlagen.

2. Klasse:

Pläne:

Einreich- und Ausführungszeichnungen (Polierplan) und einfache Detailzeichnungen eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.

3. Klasse:

Pläne:

Ausführungszeichnungen aus dem Ausbildungsschwerpunkt, gegebenenfalls unter CAD-Anwendung.

A.1. Pflichtgegenstände des Ausbildungszweiges für Maurer

1.1 STAHL-, STAHLBETON- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

2. Klasse:

Beton und Stahlbeton:

Verbundkörper, Baustoffe und Beanspruchung, Normen, Stahleinlagen; Verlegen der Bewehrung.

Schalungen und Rüstungen:

Arten, Beanspruchung, Herstellung.

Bemessung:

Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung.

3. Klasse:

Stahlbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Holzbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Erhaltung:

Korrosions- und Brandschutz; Transport, Montage.

1.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Klasse:

Installation:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

2. Klasse:

Renovation:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

3. Klasse:

Arbeitnehmer- und Bauarbeiterschutz:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau; Sicherheit am Bau.

Städtischer Tiefbau:

Wasserversorgung (Bedarfsermittlung, Verteilung, Speicherung); Entsorgung (Kanalisationssysteme und -bemessung, Abscheider, Klär- und Versickerungsanlagen); Abfallbeseitigung; Umweltverträglichkeit.

Straßenprofile.

1.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

2. Klasse:

Begriffe:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren, Waagriss.

3. Klasse:

Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten (Gebäude, Geländeformen).

Flächenberechnung:

Methoden, Auswertung.

1.4 ENTWURFZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

3. Klasse:

Gebäude:

Situierung, Raumfunktionen und -größen; Wohngebäude, kleingewerbliche Betriebe, landwirtschaftliche Gebäude.

Gestaltung:

Betrachtung von Bauformen nach Funktion, Konstruktion, Farbgebung, Dach- und Wandstrukturen von zeitgemäßen und historischen Bauformen.

Entwerfen:

Kleines Bauvorhaben (Einfamilienhaus, kleingewerblicher Betrieb); Baubeschreibung.

1.5 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die grundlegenden Verfahren zur Prüfung von Baustoffen und Baugrund kennen und deren praxisbezogene Anwendung bewerten können.

Lehrstoff:

2. Klasse:

Baustoffe:

Eignungs- und Güteprüfung.

Boden:

Bestimmung von Arten, Aufbau, Festigkeit.

1.6 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Klasse:

Maurerei-Handwerkstätte:

Wand-, Decken- und Gewölbeformen; Verputz- und Stucktechniken; Bauwerkabdichtung; Betonsanierung; Innenausbau.

Stahlbetonwerkstätte:

Schalungskonstruktion und -ausführung; Biegen und Verlegen der Bewehrung; Austragen und Schalen von Stiegen.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, bau- und innerbetriebliche Abrechnung, Dokumentation, auch EDV-gestützt.

A.2. Pflichtgegenstände des Ausbildungszweiges für Zimmerer

2.1 HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Klasse:

Elemente:

Bauholz, Bauweisen, Verbindungsmittel; Normen.

Konstruktion:

Wand-, Deckenkonstruktionen; Dachausmittlungen, Austragungen, Stiegen; einfache Bemessungen.

2. Klasse:

Schalungen:

Balken, Plattenbalken, Säulen, Rahmentragwerke.

Lehr- und Montagegerüste:

Konstruktion und Aufstellung; Sicherheitsbestimmungen.

Konstruktion:

Hallenkonstruktionen; Brücken; Holz-Wasserbauten; einfache Bemessungen.

3. Klasse:

Konstruktion:

Block-, Bohlen-, Fachwerks-, Tafelbauweise; Keller und Fundierungen; einfache Bemessungen.

2.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

2. Klasse:

Installation:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

3. Klasse:

Renovation:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

Arbeitnehmer- und Bauarbeiterschutz:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau, Sicherheit am Bau.

2.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. Klasse:

Begriffe:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren, Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Waagriss; Absteckungsarbeiten.

Flächenberechnung:

Methodenauswertung.

2.4 ENTWURFZEICHNEN

Siehe Anlage C, A.1.4.

2.5 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage C, A.1.6.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Holzkonstruktionswerkstätte:

Herkömmliche und neuzeitliche Ausführungsbeispiele im Roh- und Ausbau nach Maßgabe der theoretischen Unterrichtsgegenstände, Konstruktionen verschieden zusammengesetzter Träger; neuzeitliche Holzverbindungen; Dachkonstruktionen verschiedenster Schwierigkeitsgrade; Austragen von Ixen und Graten; Klauenschifter; Abbund (rechnerisch; soweit verfügbar auch CAD- und CNC-mäßig).

Maurerei (Handwerkstätte, Beton- und Stahlbetonbau):

Herstellen und fachgerechte Verarbeitung von Schalungen, Pölzungen, Beton, Bewehrung, Bauabdichtung.

2. Klasse:

Holzkonstruktionswerkstätte:

Gerundete und gewendelte Holzstiegen; Holzleimbau, Werkstoffe, Verbindungsmittel, Prüfwerkstücke; Sanierungen.

Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:

Bautischler-, Dachdecker-, Spengler-, Schwarzdeckerarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bau- und innerbetriebliche Abrechnung, Dokumentation, auch EDV-gestützt.

A.3. Pflichtgegenstände des Ausbildungszweiges für Steinmetze

3.1 STEINBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen steintechnische Verfahren und Konstruktionen kennen und norm- und fachgerecht einsetzen können.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Steintechnik:

Regeln des Steinschnittes, technische Vorarbeiten (Naturmaß, Baumaße, Nivellierung, Austragungen und Schablonen).

Steinmetzarbeiten:

Steinmauerwerk, Bodenbeläge, Fußbodenaufbau, Maueröffnungen, Profile.

2. Klasse:

Steinmetzarbeiten:

Stiegen (Arten, Formen, Konstruktionen, Krümmling, Brüstung); Steinverkleidungen und Verankerungen (bauphysikalische Erfordernisse, Versetztechniken).

3. Klasse:

Steinmetzarbeiten:

Bögen, Gewölbe, Maßwerke, Balustraden, Wand- und Freibrunnen, Säulen, architektonische Gartengestaltungselemente, Denk- und Grabmalgestaltung; Steinfassaden (Material, Verankerung, Hinterlüftung, Dämmung).

3.2 TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen.

Lehrstoff:

2. Klasse:

Natürliche Steine:

Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung, mineralogische und geologische Terminologie, Eignungs- und Güteprüfung.

Künstliche Steine:

Betonwerkstein, Kunstharzbindungen.

3. Klasse:

Maschinen:

Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wartung).

Hilfsstoffe:

Ankermaterial, Steinkitte, Fliesenkleber, Schneid- und Schleifmittel.

3.3 RESTAURIEREN UND MODELLIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die grundlegenden Verfahren der Steinrestaurierung kennen und Modelle aus verschiedenen Werkstoffen und Abgüsse anfertigen können.

Lehrstoff:

2. Klasse:

Modellwerkstätte:

Modelle nach der Natur und aus der Vorstellung; Abformen in verschiedenen Werkstoffen; Herstellung ausführungsreifer Modelle.

3. Klasse:

Theorie:

Grundsätze der Denkmalpflege, Verwitterung von Werksteinen, Konservierungstechniken und Dokumentation.

Restaurierwerkstätte:

Restaurieren und Renovieren von Natursteinarbeiten nach herkömmlichen handwerklichen Steinmetzmethoden; Auftragstechniken; denkmalschutzgerechte Konservierung von Werkstücken.

3.4 STILKUNDE UND SCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

2. Klasse:

Stilelemente:

Arten, Einteilung.

Stilepochen:

Altertum, frühchristliche Kunst; Romanik, Gotik, Renaissance, Barock, Rokoko.

3. Klasse:

Stilepochen:

Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.

Theorie der Schrift:

Entwicklung; Funktionen.

Fertigkeiten:

Verbinden von Schrift und Ornament; Schriftbildgestaltung.

3.5 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage C, A.1.6.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Handwerkstätte:

Einfache Einzelwerkstücke nach traditioneller handwerklicher Fertigung; Schrifthauen.

Maschinenwerkstätte:

Herstellung anspruchsvoller Werkstücke unter Anwendung zeitgemäßer Techniken.

Arbeitsvorbereitung:

Schablonier- und Austragearbeiten.

B. Freigegenstände

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Hörverstehen:

standardsprachliche Äußerungen in Alltagssituationen verstehen, wenn langsam und deutlich und über grundlegende Informationen und Bedürfnisse gesprochen wird; im jeweiligen Berufsumfeld grundlegende technische Informationen verstehen und darauf reagieren;

Sprechen:

Sub-Litera, i, n Alltagssituationen und in beruflich relevanten Situationen an kurzen, strukturierten Gesprächen über einfache, vertraute Themen teilnehmen; in einfacher, aufzählender Form berichten; Gegenstände und Vorgänge einfach beschreiben und vergleichen;

Lesen und Leseverständnis:

Informationen einfacher Alltagstexte und berufsbezogener Texte zu vertrauten und konkreten Themen - auch unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern - lesen und verstehen;

Schreiben:

einfache Informationen zur eigenen Person sowie zum beruflichen Umfeld in kurzer, auch zusammenhängender Form verfassen.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem allgemeinen und fachnahen Umfeld der Studierenden.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Wiederholung der relevanten Grundkenntnisse; Aufbau eines relevanten Wortschatzes.

2. Klasse:

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:

Einfache Themenkreise aus dem allgemeinen Umfeld der Studierenden sowie aus dem fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Vertiefung der Grundkenntnisse; Erweiterung der inhaltlich erforderlichen Sprachstrukturen und des relevanten Wortschatzes.

3. Klasse:

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:

Erweiterte allgemeine Sachverhalte und einfache technische Anwendungen; Produkte und Prozesse des Fachgebietes.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Festigung und Erweiterung der inhaltlich erforderlichen Sprachstrukturen und des Wortschatzes.

In jedem Semester ein bis zwei Schularbeiten, bei Bedarf auch mehrstündig.

ZWEITSPRACHE DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Klasse:

Mündliche Kommunikation und Hörverständnis:

Alltagssituationen innerhalb und außerhalb der Schule, Freizeit- und Sozialverhalten, Berufsbilder, Lebensvorstellungen, landeskundliche Aspekte im Vergleich, Kurzvorträge, Einsatz von Medien.

Textproduktion und -rezeption:

Einfache sprachliche Produktion mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen, phantasiefördernde Arbeitsformen (Projekte), sinnerfassendes Lesen, Lesetechniken.

Sprachnormen:

Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik.

CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen einfache Objekte und Räume EDV-gestützt darstellen können.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Grundstruktur, Befehle, Zusatzapplikationen. Plandarstellung; Objekterzeugung; Zentralrisse (Perspektive).

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß von 13 Jahresstunden in der 3. Klasse.