Anlage B.16 LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
INFORMATIONSTECHNOLOGIE
I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

       

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester1

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Religion

20

20

20

20

80

III

2.

Kommunikation und Schriftverkehr

20

20

-

-

40

II

3.

Wirtschaft und Recht

20

20

-

-

40

III

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

-

-

20

20

40

III

5.

Angewandte Mathematik

60

60

-

-

120

I

6.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

20

20

-

-

40

II

7.

Angewandte Informatik

40

40

40

20

140

I

8.

Hardware

40

40

40

40

160

I

9.

Internettechnologien

-

-

20

20

40

I

10.

Netzwerk- und Kommunikationstechnik

-

-

40

40

80

I

11.

Projektstudien

-

-

-

20

20

II

 

Summe A

220

220

180

180

800

 
       

Lehrver-

B.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Englisch

20

20

20

20

80

I

 

Kommunikation und Schriftverkehr

-

-

20

20

40

II

 

Betriebstechnik

-

-

20

20

40

I

 

Projektmanagement

-

-

20

20

40

II

 

Mikroelektronik

-

-

20

20

40

I

 

Betriebssysteme

20

20

20

20

80

I

 

Systemmanagement

-

-

40

40

80

I

 

Auswahlsumme B

40

40

140

140

360

 
 

Gesamtsumme (A und B)

260

260

320

320

1160

 
 

Gesamtstundenrahmen (A und B) für

           
 

Abweichungen durch schulautonome

           
 

Lehrplanbestimmungen

           
 

mindestens

260

260

260

260

1040

 
 

höchstens

320

320

320

320

1280

 

       

Lehrver-

C.

Freigegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester1

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Unternehmensführung

-

-

40

40

80

II

 

Zweitsprache Deutsch

80

80

-

-

160

I

 

Deutsch

-

-

80

80

160

I

 

Englisch

-

-

80

80

160

I

 

Angewandte Mathematik

-

-

80

80

160

I

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung, Inbetriebnahme und Verwaltung von vernetzten EDV-Systemen zu übernehmen. Kernbereiche der IT-Ausbildung sind Hardware, angewandte Informatik, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Internettechnologien, Betriebssysteme, Projektmanagement und Systemmanagement.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Systemplanung und Systembetreuung vernetzter EDV-Systeme, der Koordinierung aller an einem System beteiligten Teilanbieter, in der Dokumentation von Hard- und Softwareprojekten, sowie in der systematischen Fehlerbehebung und Prävention.

Auch die Einschulung von Benutzern und anderen Systembetreuern in vorhandene oder neu errichtete EDV-Infrastruktur oder Software sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen, ökologische und ökonomische Optimierung sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“:

Siehe Anlage B.

7. ANGEWANDTE INFORMATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Betriebssysteme:

Funktion, Aufgaben, Installation, Konfiguration und Bedienung.

Textverarbeitung, Kalkulation:

Grundlagen der Formatanordnung und der formalen Gliederung; computerunterstützte Baustein-Korrespondenz, Serien- und Standardbriefe; Grundlagen der Tabellenkalkulation; computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Tabellen; Zellbezüge; automatische Berechnung; Verknüpfung mit Datenquellen.

Präsentation:

Grundlagen der Präsentation; computerunterstütztes Erstellen, Bearbeiten, Speichern, Ausdrucken und Vorführen von Präsentationen.

Tabellenkalkulation:

Komplexe Berechnungen; automatische Diagrammerstellung aus Datenreihen; Grundlagen einer Makrosprache; Automatisieren von wiederkehrenden Vorgängen durch Makros.

Datenbank:

Grundlagen, computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken; Import fremder Datenquellen; Bearbeitungsmöglichkeiten, Verknüpfungen, Datenbanken im Netzwerk; Grundlagen von Makro und Datenbankprogrammiersprachen.

3. und 4. Semester:

Präsentation:

Einbinden von Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Grafikprogrammen in eine Präsentation; Erstellen einer audiovisuellen Präsentation.

Standardsoftware-Installation:

Anwenderspezifische Installation, Fehlerbehebung, Updates, Einbinden von mehreren Produkten des Office-Bereiches.

Grundlagen der Programmierung:

Logischer Programm-Ablauf (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe), Konstrukte der Ablaufsteuerung, Darstellungsformen; Hilfsmittel von Betriebssystemen zur Steuerung von Standardsoftware.

Einführung in eine Programmiersprache:

Syntax; Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung; Zusammenhang mit dem verwendeten Betriebssystem; Hilfsmittel, Standards und unterstützende Software für die Erstellung von Programmabläufen; Programmoptimierung.

8. HARDWARE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Grundlagen:

Sicherheitsvorschriften; Gewährleistung; mechanischer Aufbau; fachspezifische Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik; fachspezifische Grundlagen der elektrischen Messtechnik; elektrische Eigenschaften der Hardware; elektro-magnetische Kompatibilität; Reparaturfreundlichkeit.

Prinzipieller Aufbau und Funktionsweise eines Computers:

Hauptbestandteile, ihre Funktion und Interaktionen; Einfluss der Einzelkomponenten auf die Gesamtsystemleistung; Kosten; Ergonomie; Umweltaspekte.

3. und 4. Semester:

Praktische Arbeiten am Computer:

Umgang mit Einzelkomponenten, Erstellung eines funktionsfähigen Systems aus Einzelkomponenten; Inbetriebnahme; Bios; Hardwareoptimierung; Schnittstellen; Eingabegeräte; Ausgabegeräte; Multimediakomponenten; Netzwerkkomponenten und -erweiterungen; externe Datenspeicher und Kommunikationskomponenten; Treiber; Systemressourcen; Kosten; Betriebssicherheit. Erweiterung durch zusätzliche Komponenten und Aufrüstung von Computersystemen. Messungen an Computersystemen und Netzwerken.

9. INTERNETTECHNOLOGIEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Grundlagen:

Entwicklung des Internets; Zugangsmöglichkeiten zum Internet; Aufbau von E-Mail- und Webadressen; Domainkonzepte; Providing und Hosting von Webseiten.

Internetdienste:

E-Mail-Software; Internetbrowser (Benutzeroberfläche, Installation, Konfiguration); Informationssuche im Netz; Suchmaschinen; elektronische Dienstleistungen über das Internet; Datenaustausch im Betrieb, Systematik und Ordnungsstruktur.

Webseitengestaltung:

Hypertextkonzepte; Zielsetzung und Gestaltung von Homepages und anderen Webseiten; Editieren und Programmieren von Webseiten; Dialogelemente und Zugriffsfunktionen bei Webseiten; Übertragung von Webseiten ins Internet.

Gesellschaftliche und berufspraktische Auswirkungen der Internettechnologien.

10. NETZWERK- UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Grundlagen:

Referenzmodelle, Übertragungstechnik, Vermittlungstechnik, Netzwerk Komponenten, Topologien, Normen und Protokolle, Sicherheit, Netzwerkadressierung.

Installation:

Netzwerkbetriebssysteme; Installation von Netzelementen; Aufbau und Inbetriebnahme sowie Messtechnik in lokalen PC-Netzwerken.

Betrieb:

Wartungstätigkeiten bei Netzwerk-Hardware und Netzwerk-Software; Internetdienste; Fehleranalyse und Fehlerbehebung; Datenschutz und Datensicherheit.

11. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage B.13.

MIKROELEKTRONIK

Siehe Anlage B.6.

BETRIEBSSYSTEME Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Grundlagen:

Historische Entwicklung; Kompatibilität; Aufgaben von Betriebssystemen (Programmübersetzung, Datenmanagement, Jobsteuerung, Systemsteuerung, Netzwerkfähigkeit).

Vergleich aktueller Betriebssysteme:

Einschränkungen, Stabilität, Ergonomie, Sicherheit, Netzwerkeigenschaften.

3. und 4. Semester:

Betriebssystemaufbau:

Systemkern, Monitore, Bibliothekskonzepte, Systemdateien, betriebssicherheitsrelevante Schutzmechanismen, Konzepte der Systemprogrammierung, relevante Dienst und Hilfsprogramme.

Detaillierter Vergleich aktueller Betriebssysteme:

Hardwarebedarf, modularer Aufbau von Betriebssystemen, Systemgenerierung; Unterschiede von Betriebsformen und ihre technische Realisierung; Betriebssysteme und Anwendungen; Multimediatauglichkeit.

SYSTEMMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Systemdienste:

Interaktionen von Hardware und Software; Fehlerbehebungsstrategien; systematische Fehleranalyse; Messen an Computersystemen und Netzwerken; Treiberprobleme; Hilfsprogramme zur Fehleranalyse; Verwendung von „Workarounds“ zur kurzfristigen, temporären Lösung nicht behebbarer Probleme; Internet als Hilfsmittel bei der Fehlerbehebung; Einrichten, Modifikation, Konfiguration und Verwalten von Netzwerken; Datensicherheit; Erstellung von Fortbildungskonzepten und Einschulung von Netzbenutzern.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.