Anlage B.15 LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR SCHUHINDUSTRIE I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

       

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Religion

20

20

20

20

80

(römisch III)

2.

Kommunikation und Schriftverkehr

20

20

-

-

40

II

3.

Wirtschaft und Recht

-

-

20

20

40

III

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

-

-

20

20

40

III

5.

Angewandte Mathematik

60

60

-

-

120

I

6.

Angewandte Informatik

40

-

-

-

40

I

7.

Maschinenkunde

40

40

-

-

80

I

8.

Werkstoffkunde und Verfahrenstechnik

40

40

20

20

120

I

9.

Schuh-Fertigungstechnik

-

40

40

40

120

I

10.

Arbeitssystemgestaltung2

-

-

40

40

80

I

11.

Technisches Zeichnen und Entwerfen

40

40

20

-

100

II

12.

Projektstudien

-

-

-

20

20

II

 

Summe A

260

260

180

180

880

 
       

Lehrver-

B.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Englisch

20

20

20

20

80

(römisch eins)

 

Naturwissenschaftliche Grundlagen

20

20

-

-

40

II

 

Kommunikation und Schriftverkehr

-

-

20

20

40

II

 

Betriebstechnik und –management

-

20

40

40

100

I

 

Marketing

-

-

20

20

40

II

 

Computer Aided Design

-

-

20

20

40

I

 

Computer Aided Manufacturing

-

-

20

20

40

I

 

Qualitätsmanagement

-

-

20

20

40

I

 

Auswahlsumme B

20

20

120

120

280

 
 

Gesamtsumme (A und B)

280

280

300

300

1160

 
 

Gesamtstundenrahmen (A und B) für

           
 

Abweichungen durch schulautonome

           
 

Lehrplanbestimmungen

           
 

mindestens

260

260

260

260

1040

 
 

höchstens

320

320

320

320

1280

 

       

Lehrver-

C.

Freigegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Unternehmensführung

-

-

40

40

80

II

 

Zweitsprache Deutsch

80

80

-

-

160

I

 

Deutsch

-

-

80

80

160

I

 

Englisch

-

-

80

80

160

I

 

Angewandte Mathematik

-

-

80

80

160

I

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Herstellung von Schuhen bzw. Schuhprodukten zu übernehmen. Kernbereiche der schuhtechnischen Ausbildung sind Maschinenkunde, Werkstoffkunde und Verfahrenstechnik, Schuh- und Fertigungstechnik und Arbeitssystemgestaltung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung, Konstruktion, Kalkulation und Herstellung sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von Maschinen und Betriebsmittel.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die qualitative Beurteilung von Schuhteilen bzw. Schuhen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

7. MASCHINENKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise der in der Schuhindustrie wichtigsten facheinschlägigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge kennen sowie deren Handhabung beherrschen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Maschinen und Werkzeuge der Stepperei I:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Zuschneiderei und Vorrichterei; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung.

Sicherheitstechnik:

Vorschriften, Schutzmaßnahmen.

Maschinen und Werkzeuge der Stepperei II:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Näherei inklusive der erforderlichen Zusatzmaschinen; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung, Energieversorgung im Betrieb.

8. WERKSTOFFKUNDE UND VERFAHRENSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Lederrohstoffe:

Herkunft, Konservierung, Gerbung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.

Klebstoffe und Lösungsmittel:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, fachgerechter Einsatz; Sicherheitsvorschriften.

Kleinmaterialien :

Garne, Nähte, Nadeln, Vorder- und Hinterkappen, Furnituren und Verstärkungsstoffe.

Lederbearbeitung:

Oberleder, Futterleder, Bodenleder, fachgerechter Einsatz und Zurichtung.

Bodenmaterial:

Brandsohle, Lederersatzmaterialien, Einbauteile; Bodenleder, Kunststoffsohlen; Gummibodenmaterialien, Absatzbau, Gelenksstücke.

Sicherheitstechnik:

Verhalten bei Störungen und Unfällen; Erste Hilfe.

3. und 4. Semester:

Kunststoffe:

Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.

Kunststoffarten:

Einsatzbereiche, fachgerechter Einsatz.

Synthetische Materialien:

Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung, fachgerechter Einsatz.

Verfahrenstechnik für Leder:

Lederprüfungsverfahren, Feststellung der Gerbarten, Lederauswertungssysteme.

Finish-Präparate:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendung, Reparatur, Spritzen, Polieren, Verpacken.

Umweltschutz:

Problematische Werkstoffe der Schuhverarbeitung, fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung; ausgewählte Bestimmungen des Umweltschutzrechtes.

9. SCHUH-FERTIGUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis der Schuhindustrie verwendeten Fertigungsverfahren und Maschinen der Formgebung kennen und für gegebene Aufgaben wirtschaftliche Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

2. bis 4. Semester:

Werkstoffe:

Materialien in der Laufsohlenfertigung.

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Brandsohlen, Gesundheits- und Polsterbrandsohlen; Absatz-, Keil- und Plateaufertigung.

Fertigungsmaschinen:

Laufsohlenbearbeitungsmaschinen, Stempel- und Prägemaschinen, Rau-, Glas- und Schleifmaschinen; Fertigungsautomaten.

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Leisten, Schäften, Kappen, Schaftspitzen; Bodenbefestigung, Laufsohlen verpressen, Absatzbefestigung und Ausleisten.

Fertigungsmaschinen:

Zwickereimaschinen; Überholmaschinen- bzw. Automaten-Aufrauhmaschinen; Zementier- und Spritzgussautomaten.

Klebetechnik:

Klebetechnik von Sohlen, Einsatz von Spezialklebstoffen, kostensparende Spezialklebstoffe, Klebstoffe auf Wasserbasis (umweltschonend), Einsatzbereiche und Auswirkungen auf die Umwelt.

10. ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG

Siehe Anlage B.10.

11. TECHNISCHES ZEICHNEN UND ENTWERFEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. bis 3.Semester:

Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichengeräte und ihre Handhabung (Arten, Aufbau, Handhabung); Zeichnungsnormen, Beschriftung, Anfertigung von Fertigungsunterlagen; aus Strecken und Kursbogen zusammengesetzte Konstruktionen; maßstäbliches Zeichnen; Fußanatomie und Maßlinien, Leistenaufbau und Leistenkopierverfahren.

Entwerfen und Modellzeichnen:

Entwurfzeichnung, Modellzeichnung, Modellerzeugnis, Detaillieren, Serienfertigung; Werkzeuge.

Schnitte:

Klassischer und moderner Schnittaufbau.

Modellerzeugung:

Erstellung und Detaillierung von Grundmodellen.

12. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.10.

MARKETING

Siehe Anlage B.10.

COMPUTER AIDED DESIGN

Siehe Anlage B.11.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Anlage B.9 mit folgenden Ergänzungen:

Lehrstoff:

Funktionsweise von in der Schuhindustrie eingesetzten CNC-gesteuerten Fertigungsmaschinen, Montagerobotern und CAM-Softwareprodukten; Umwandlung EDV-gestützt erstellter einfacher Konstruktionszeichnungen in CNC- Produktionsprogramme.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

2 Nach REFA.