Lehrver- |
|||||||||
A. |
Pflichtgegenstände |
Unterrichtseinheiten |
pflich- |
||||||
Semester |
tungs- |
||||||||
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||||
1. |
Religion |
20 |
20 |
20 |
20 |
80 |
(römisch III) |
||
2. |
Kommunikation und Schriftverkehr |
20 |
20 |
- |
- |
40 |
II |
||
3. |
Wirtschaft und Recht |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
III |
||
4. |
Mitarbeiterführung und –ausbildung |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
III |
||
5. |
Angewandte Mathematik |
60 |
60 |
- |
- |
120 |
I |
||
6. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
20 |
20 |
- |
- |
40 |
II |
||
7. |
Angewandte Informatik |
40 |
- |
- |
- |
40 |
I |
||
8. |
Mechanik |
40 |
40 |
- |
- |
80 |
(römisch eins) |
||
9. |
Fertigungstechnik |
20 |
20 |
- |
- |
40 |
I |
||
10. |
Maschinenelemente |
20 |
40 |
- |
- |
60 |
I |
||
11. |
Kraftfahrzeugmotoren |
- |
- |
40 |
40 |
80 |
I |
||
12. |
Antriebs- und Fahrwerkstechnik |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
||
13. |
KFZ-Elektrik und –Elektronik |
- |
20 |
20 |
20 |
60 |
I |
||
14. |
Technisches Zeichnen |
20 |
20 |
20 |
- |
60 |
II |
||
15. |
Projektstudien |
- |
- |
- |
20 |
20 |
II |
||
Summe A |
260 |
260 |
160 |
160 |
840 |
||||
Lehrver- |
|||||||||
B. |
Schulautonome Pflichtgegenstände |
Unterrichtseinheiten |
pflich- |
||||||
Semester |
tungs- |
||||||||
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||||
Englisch |
20 |
20 |
20 |
20 |
80 |
I |
|||
Kommunikation und Schriftverkehr |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
II |
|||
Betriebstechnik |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
II |
|||
Umwelttechnik und –management |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
II |
|||
Fahrmechanik |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Gemischbildungsanlagen und Zündsysteme |
- |
- |
40 |
40 |
80 |
I |
|||
KFZ-Elektronik – Praktikum |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
III |
|||
KFZ-Messtechnik 2 |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
KFZ-Praktikum und KFZ-Begutachtung |
- |
- |
40 |
40 |
80 |
III |
|||
Schweißtechnik |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Auswahlsumme B |
20 |
20 |
120 |
120 |
280 |
||||
Gesamtsumme (A und B) |
280 |
280 |
280 |
280 |
1120 |
||||
Gesamtstundenrahmen (A und B) für |
|||||||||
Abweichungen durch schulautonome |
|||||||||
Lehrplanbestimmungen |
|||||||||
mindestens |
260 |
260 |
260 |
260 |
1040 |
||||
höchstens |
320 |
320 |
320 |
320 |
1280 |
||||
Lehrver- |
|||||||
C. |
Freigegenstände |
Unterrichtseinheiten |
pflich- |
||||
Semester |
tungs- |
||||||
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||
Unternehmensführung |
- |
- |
40 |
40 |
80 |
II |
|
Zweitsprache Deutsch |
80 |
80 |
- |
- |
160 |
I |
|
Deutsch |
- |
- |
80 |
80 |
160 |
I |
|
Englisch |
- |
- |
80 |
80 |
160 |
I |
|
Angewandte Mathematik |
- |
- |
80 |
80 |
160 |
I |
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:
Ziel der Ausbildung:
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung, in der Ausführung und in der Überwachung von fahrzeugtechnischen Arbeitsabläufen zu übernehmen. Kernbereiche der fahrzeugtechnischen Ausbildung sind Mechanik, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Kraftfahrzeugmotoren, Antriebs- und Fahrwerkskunde, KFZ-Elektrik und –Elektronik.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau – Kraftfahrzeugtechnik insbesondere befähigt werden,
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Werkstätten- oder Teamleitung bzw. der Koordinierung zugeteilter Werkstättenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, in der Annahme von Kundenfahrzeugen, in der Verantwortlichkeit der technischen Betreuung des Fuhrparks größerer Unternehmen, in der Überwachung der Fertigung bestimmter mechanischer Bauteile, im Diagnose- und Reklamationsbereich.
Auch das Anfertigen von Kostenvoranschlägen und die sach- und fachgerechte Dokumentation durchgeführter Arbeiten, die Wartung bzw. die Kontrolle der Wartung von technischen Werkstätteneinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen ebenso zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung gesetzlicher Vorschriften in der KFZ-Technik sowie über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierter Bestandteil aller Tätigkeiten.
Siehe Anlage B.
Siehe Anlage B.
Siehe Anlage B.
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:
Siehe Anlage B.
Siehe Anlage B.7.
Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen.
1. und 2. Semester:
Werkstoffe:
Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau und Eigenschaften der Metalle; Stahlherstellung; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe; Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; nichtmetallische Stoffe und Verbundwerkstoffe; Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
Spanlose Bearbeitungsverfahren:
Überblick über spanlose Bearbeitungsverfahren.
Spanende Fertigung:
Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; abtragende Techniken; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.
Siehe Anlage B.7 mit folgenden Ergänzungen:
Kraftübertragung am KFZ:
Kupplung, Hauptgetriebe, Achsgetriebe, Wandler, Gelenkwellen; Berechnungen einfacher Maschinen und Maschinenteile.
Die Studierenden sollen Hauptformen der Verbrennungsmotoren sowie konstruktive Merkmale der wichtigsten Bauteile kennen und einfache Berechnungen vornehmen können.
3. und 4. Semester:
Begriffe und Gesetze:
Grundgesetze der Wärmelehre; Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme, Leistungs- und Wirkungsgrade, Kraftstoffe.
Bauprinzip von Verbrennungsmotoren:
Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.
Otto- und Dieselmotor:
Bauarten, Bauelemente; Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Betriebsverhalten und Regelung.
Die Studierenden sollen Bauweisen, Bauteile und Bauteilgruppen von Antrieben und Fahrwerken kennen.
3. und 4. Semester:
Kraftübertragung:
Antriebsarten; Haupt-, Zusatz- und Achsgetriebe; Wechsel- und Automatikgetriebe.
Fahrwerk:
Räder und Radaufhängung; Reifen; Bremsen; Federung und Dämpfung; Lenkung; Rahmen.
Die Studierenden sollen die für den Ausbildungsbereich bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen, Schaltpläne lesen und einfache elektrische Messungen durchführen können.
2. bis 4. Semester:
Allgemeine Elektrotechnik:
Elektromagnetismus; Größen und Einheiten im Gleich- und Wechselstromkreis; Gleich- und Wechselstromgesetze; Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).
Anwendungen der Wechselstromtechnik:
Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).
Schaltpläne:
Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.
Elektronik:
Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Komfort- und Sicherheitstechnik; Regeleinrichtungen (Einspritzregelung, Brems- und Schlupfregelung).
Siehe Anlage B.7.
Siehe Anlage B.
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage B.
Siehe Anlage B.7.
Die Studierenden sollen das allgemeine Fachverhalten eines Kraftfahrzeuges beurteilen können.
3. und 4. Semester:
Kräfte am Fahrzeug:
Fahrwiderstände, Vortriebskräfte, Kräfte bei der Kurvenfahrt.
Fahrverhalten:
Anfahr- und Bremsvorgang.
Unter- und Übersteuerung, Fahrschwingungen.
Unfallmechanik:
Einflussfaktoren, Wechselwirkung zwischen Rad und Fahrbahn; Sicherheitstechnik am KFZ.
Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise aller handelsüblichen Gemischbildungs- und Zündanlagen verstehen.
3. und 4. Semester:
Gemischbildungsanlagen:
Vergaser, Ansaugleitungen; Katalysatortechnik, Lambdaregelung; Kraftstoffe; Kraftstoffeinspritzung bei Otto- und Dieselmotoren; Kennlinien.
Zündsysteme:
Spezifische Zündsysteme; Zündelektronik; Kennlinien; Motormanagement.
Die Studierenden sollen die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der elektronischen Einrichtungen im KFZ verstehen, Schaltpläne lesen und einfache elektronische Messungen durchführen können.
3. und 4. Semester:
Aufbau und Funktion elektronischer Bauteile im KFZ.
Elektronik:
Anwendungsbeispiele; Grundschaltungen; Messungen an und Prüfvorgänge von elektronischen Bauteilen.
Die Studierenden sollen die gängigen Methoden der KFZ- und Motormesstechnik kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
3. und 4. Semester:
Motormesstechnik:
Leistungsbremsen, Kraftstoffverbrauch, Emissionsmessungen; Prüfstandsmessungen; Messungen und Kontrollen mit Hilfe von KFZ-Diagnosegeräten.
Fahrzeugmesstechnik:
Allgemeines Fahrverhalten, Schwingungsverhalten, Rollenprüfstand, Vermessung der Radgeometrie und der Fahrzeugbodengruppe.
Motorenprüftechnik:
Dichtheits- und Verschließprüfungen, Arbeiten mit dem Motorteste, Prüfen des Anlass- und Ladesystems.
Schallmessungen.
Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester:
KFZ-Praktikum:
Arbeiten an Motoren, Gemischbildungsanlagen, Kupplungen, Getrieben, Ausgleichsgetrieben, Radaufhängungen, Federungen, Bremsen und Lenkungen.
KFZ-Begutachtung:
Rechtliche und qualifikationsmäßige Voraussetzungen; Begriffsbestimmungen; Einrichtungen der Prüfstellen; Mängelkatalog, Bewertung von Mängeln, Erstellung von Gutachten; Haftung für Begutachtungen.
Siehe Anlage B.7.
Siehe Anlage B.
1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
2 Mit Laborübungen.