Lehrver- |
|||||||||
A. |
Pflichtgegenstände |
Unterrichtseinheiten |
pflich- |
||||||
Semester |
tungs- |
||||||||
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||||
1. |
Religion |
20 |
20 |
20 |
20 |
80 |
(römisch III) |
||
2. |
Kommunikation und Schriftverkehr |
20 |
20 |
- |
- |
40 |
II |
||
3. |
Wirtschaft und Recht |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
III |
||
4. |
Mitarbeiterführung und -ausbildung |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
III |
||
5. |
Angewandte Mathematik |
60 |
60 |
- |
- |
120 |
I |
||
6. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
20 |
20 |
- |
- |
40 |
II |
||
7. |
Angewandte Informatik |
40 |
- |
- |
- |
40 |
I |
||
8. |
Mechanik |
30 |
30 |
- |
- |
60 |
(römisch eins) |
||
9. |
Installationsplanung |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
||
10. |
Pumpenanlagen und Wasserversorgung |
- |
20 |
30 |
30 |
80 |
I |
||
11. |
Gastechnik |
20 |
20 |
20 |
- |
60 |
I |
||
12. |
Heizungstechnik |
30 |
30 |
30 |
30 |
120 |
I |
||
13. |
Umwelttechnik und -management |
- |
20 |
- |
- |
20 |
II |
||
14. |
Technische Richtlinien |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
III |
||
15. |
Technisches Zeichnen |
20 |
20 |
- |
- |
40 |
II |
||
16. |
Projektstudien |
- |
- |
- |
20 |
20 |
II |
||
Summe A |
260 |
260 |
180 |
180 |
880 |
||||
Lehrver- |
|||||||||
B. |
Schulautonome Pflichtgegenstände |
Unterrichtseinheiten |
pflich- |
||||||
Semester |
tungs- |
||||||||
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||||
Englisch |
20 |
20 |
20 |
20 |
80 |
I |
|||
Kommunikation und Schriftverkehr |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
II |
|||
Mechanische Technologie |
20 |
20 |
- |
- |
40 |
(römisch eins) |
|||
Bautechnik |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
II |
|||
Alternative Energien |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Fachkalkulation mit EDV |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Betriebstechnik |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
II |
|||
Schweißtechnik |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Technisches Zeichnen |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
II |
|||
Auswahlsumme B |
20 |
20 |
100 |
100 |
240 |
||||
Gesamtsumme (A und B) |
280 |
280 |
280 |
280 |
1120 |
||||
Gesamtstundenrahmen (A und B) für |
|||||||||
Abweichungen durch schulautonome |
|||||||||
Lehrplanbestimmungen |
|||||||||
mindestens |
260 |
260 |
260 |
260 |
1040 |
||||
höchstens |
320 |
320 |
320 |
320 |
1280 |
||||
Lehrver- |
|||||||
C. |
Freigegenstände |
Unterrichtseinheiten |
pflich- |
||||
Semester |
tungs- |
||||||
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||
Unternehmensführung |
- |
- |
40 |
40 |
80 |
II |
|
Zweitsprache Deutsch |
80 |
80 |
- |
- |
160 |
I |
|
Deutsch |
- |
- |
80 |
80 |
160 |
I |
|
Englisch |
- |
- |
80 |
80 |
160 |
I |
|
Angewandte Mathematik |
- |
- |
80 |
80 |
160 |
I |
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:
Ziel der Ausbildung:
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Energie und Gebäudetechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, im Aufbau und in der Anwendung gebäudetechnischer Komponenten und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Mechanik, Installationsplanung, Pumpenanlagen und Wasserversorgung, Gas- und Heizungstechnik, Umwelttechnologie.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Energie und Gebäudetechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Energie und Gebäudetechnik insbesondere befähigt werden,
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Planung, Ausführung und Wartung von gebäudetechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von energie- und gebäudetechnischen Anlagen mittels spezifischer Software sowie das Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
Siehe Anlage B.
Siehe Anlage B.
Siehe Anlage B.
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:
Siehe Anlage B.
Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.
1. und 2. Semester:
Statik:
Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.
Festigkeitslehre:
Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung); Wärmespannungen; Zulässige Spannungen; Auslegung und Sicherheit.
Dynamik:
Dynamisches Grundgesetz; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung; Arbeit; Energie; Leistung.
Hydromechanik:
Kontinuitäts- und Bernoulligleichung; Strömungen in Rohrleitungen; Viskosität; technische Anwendungen.
Thermodynamik:
Temperatur (Begriff, Messung); Wärmeenergie; Hauptsätze der Wärmelehre; Wärmetransport und -dämmung; Wärmebedarfsrechnung.
Die Studierenden sollen installationstechnische Aufgabenstellungen des Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsbaus nach dem Stand der Technik planen können.
3. und 4. Semester:
Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation:
Anfertigen von Installationsplänen, Strangschemata, isometrische Darstellungen, Dimensionierungen und Materialauszüge; Erstellen von Behördenplänen; Berücksichtigung von Hygienevorschriften.
Sanitär- und Lüftungsgestaltung:
Planung von Nassräumen, Lüftungs- und Klimaanlagen; Wärmerückgewinnung.
Aktuelle Planungsaufgaben:
Wärmepumpen und Solaranlagen; Pufferspeicher und Wärmetauscher; kontrollierte Wohnraumlüftung.
Die Studierenden sollen Probleme und Verfahren der Wasserversorgungstechnik kennen und einfache Berechnungen sowie Auslegungen facheinschlägiger Anlagen selbständig durchführen können.
2. bis 4. Semester:
Elemente des Rohrleitungsbaus:
Rohre und ihre Werkstoffe, Rohrverbindungen, Absperrorgane, Armaturen; Normen.
Auslegung von Anlagen:
Druckverlustbestimmung von Rohrleitungen, Festigkeitsnachweis für Rohre.
Pumpenarten:
Arbeitsprinzip, Kenngrößen und Betrieb.
Wasserversorgung:
Anforderungen an Trinkwasser; Wasseraufbereitung; Haus- und Ortswasserversorgungsanlagen, Grundzüge einschlägiger Hygienevorschriften, Techniken und Berechnungen.
Wasserentsorgung:
Hausabwasserleitungen und Hauskanal, Abscheider, Versickerung und Hebeanlagen.
Die Studierenden sollen
1. bis 3. Semester:
Gasförmige Brennstoffe:
Gasgewinnung und -erzeugung; Eigenschaften gasförmiger Brennstoffe; Lagerung und Fortleitung von Gasen; Flüssiggas; Verbrennung.
Gasinstallation:
Gasleitungs- und Rohrnetzberechnung; Gasfeuerungsanlagen, Gasheizgeräte.
Sicherheitstechnische Einrichtungen:
Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Gasschutzgeräte, Gaswarngeräte.
Die Studierenden sollen die für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen erforderlichen Grundlagen des Wärmebedarfs, der Hydraulik und Regelungstechnik kennen und Auslegungsberechnungen durchführen können.
1. und 2. Semester:
Begriffe und Normen:
Allgemeine Begriffe, Größen und Einheiten der Heizungstechnik; fachspezifische Normen.
Geräte und Anlagen:
Auswahl und Auslegung von Heizkesseln, Wärmeverteilungsanlagen und Heizflächen (Hoch- und Niedertemperatur).
3. und 4. Semester:
Steuerung und Regelung:
Steuern, Regeln, Automatisieren; Arten und Darstellungsmethoden der Steuerungstechnik; Bausteine von Steuerungen; Regelkreis und seine Glieder, Arten von Reglern; Anwendungsbereiche.
Berechnungen an Heizungsanlagen:
Heizlastberechnung; Warmwasserbereitung (Durchfluss- und Speichersysteme), Auslegungsberechnung; Grundzüge der Wärmepumpen und solarthermischen Techniken; Luftheizung; Dampfheizung; Betriebsverhalten; hydraulischer Abgleich; Abgasführung und -berechnung.
Die Studierenden sollen über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.
2. Semester:
Umwelttechnische Grundlagen:
Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik, Toxikologie von Schadstoffen; ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.
Umwelttechnische Anwendungen:
Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit); Abgasmessung.
Umweltmanagement:
Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte); umweltbezogene Funktionen im Betrieb.
Die Studierenden sollen die in der Heizungs- und Sanitärtechnik anzuwendenden Gesetze und technischen Normen kennen.
3. und 4. Semester:
Materielle Rechtsvorschriften:
Gesetze, Normen und Richtlinien für die Errichtung und Wartung von Anlagen auf dem Gebiet der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation.
Grundzüge der Verwaltung:
Behördenverfahren; Instanzenzug.
Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen sowie einfache Installationspläne anfertigen und Baupläne lesen können.
1. Semester:
Normen:
Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien.
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:
Elemente des Rohrleitungsbaus, Flansche, Fittings und einfache Armaturen in Normalrissen und Axonometrie; Toleranzen und Passungen.
2. Semester:
Normen:
Schaltsymbole der Installationstechnik.
Heizungs- und Installationspläne:
Gas- und Wasserinstallation.
Siehe Anlage B.
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage B.
Die Studierenden sollen
1. und 2. Semester:
Begriffe:
Spanlose und spanende Bearbeitung; Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung nach metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sowie Kunststoffen; Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung.
Legierungen; Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung; Spezifische Werkstoffe in der Sanitär- und Heizungstechnik.
Spanlose Bearbeitungsverfahren:
Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen, Löten, Kleben.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester:
Hochbau:
Bauweisen; Bauplanung, -abwicklung und -abrechnung; Bauökologie; Grundzüge des Baurechts.
Bauphysik:
Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz, Brandschutz; Energieausweis.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester:
Solarthermische Anlagen, photovoltaische Anlagen, Wärmepumpen:
Thermodynamische Grundlagen; Dimensionierung, Wirkungsgrad und Leistungszahlen; Wärmespeicher; multivalente Systeme; Konstruktionsprinzipien.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester:
Betriebliches Rechnungswesen:
Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeits- und Amortisationsrechnung.
Datenverarbeitung:
Anwendungen der Tabellenkalkulation und spezifischer Software für Aufgaben aus der Praxis.
Siehe Anlage B.7.
In Fortführung des Pflichtgegenstandes mit folgenden Ergänzungen:
3. und 4. Semester:
Facheinschlägige einfache und komplexere Planungsaufgaben .
Siehe Anlage B.
1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.