Anlage B.7 LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

       

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Religion

20

20

20

20

80

(römisch III)

2.

Kommunikation und Schriftverkehr

20

20

-

-

40

II

3.

Wirtschaft und Recht

-

-

20

20

40

III

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

-

-

20

20

40

III

5.

Angewandte Mathematik

60

60

-

-

120

I

6.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

20

20

-

-

40

II

7.

Angewandte Informatik

40

-

-

-

40

I

8.

Mechanik

40

40

-

-

80

(römisch eins)

9.

Fertigungstechnik

20

20

40

40

120

I

10.

Maschinenelemente

20

40

-

-

60

I

11.

Technisches Zeichnen

20

20

20

-

60

II

12.

Elektrotechnik und Steuerungstechnik

-

20

20

20

60

I

13.

Projektstudien

-

-

-

20

20

II

 

Summe A

260

260

140

140

800

 
       

Lehrver-

B.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Englisch

20

20

20

20

80

I

 

Kommunikation und Schriftverkehr

-

-

20

20

40

II

 

Messtechnik

-

-

20

20

40

I

 

Metallbau

-

-

20

20

40

I

 

Schweißtechnik

-

-

20

20

40

I

 

Maschinenkunde

-

-

20

20

40

(römisch eins)

 

Hydraulik und Pneumatik2

-

-

40

40

80

I

 

Steuerungs- und Regelungstechnik

-

-

40

40

80

I

 

Betriebstechnik

-

-

20

20

40

I

 

Umwelttechnik und –management

-

-

20

20

40

II

 

Qualitätsmanagement

-

-

20

20

40

I

 

Computer Aided Design

-

-

20

20

40

I

 

Computer Aided Manufacturing

-

-

40

40

80

I

 

Sicherheitstechnik

-

-

20

20

40

II

 

Auswahlsumme B

20

20

160

160

360

 
 

Gesamtsumme (A und B)

280

280

300

300

1160

 
 

Gesamtstundenrahmen (A und B) für

           
 

Abweichungen durch schulautonome

           
 

Lehrplanbestimmungen

           
 

mindestens

260

260

260

260

1040

 
 

höchstens

320

320

320

320

1280

 

       

Lehrver-

C.

Freigegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Unternehmensführung

-

-

40

40

80

II

 

Zweitsprache Deutsch

80

80

-

-

160

I

 

Deutsch

-

-

80

80

160

I

 

Englisch

-

-

80

80

160

I

 

Angewandte Mathematik

-

-

80

80

160

I

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, im Aufbau und in der Anwendung maschinentechnischer Komponenten und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche des Maschinenbaus sind Mechanik, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Technisches Zeichnen, Elektrotechnik und Steuerungstechnik, sowie weitere allgemein- und fachbezogene schulautonome Pflichtgegenstände wie Metallbau, Schweißtechnik, Hydraulik und Pneumatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen im Bereich der Planung und Wartung von maschinentechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von technischen Anlagen des Maschinenbaus mittels CAD und CAM sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

8. MECHANIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Statik:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen; Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung; Arbeit; Energie; Leistung; Wirkungsgrad.

Festigkeitslehre:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung); Wärmespannungen; Zulässige Spannungen; Auslegung und Sicherheit.

Hydrostatik:

Druck; Druckausbreitung; Auftrieb; Anwendungen der Hydraulik.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung); Wärmeenergie; Hauptsätze der Wärmelehre.

9. FERTIGUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Werkstoffe:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe; Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe; Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

3. und 4. Semester:

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen; Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben; Sonderbearbeitungsverfahren.

Vorrichtungen:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; Abtragende Techniken; Feinbearbeitung; Sonderbearbeitungsverfahren; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Technik und CNC-Maschinen; Steuerungen; flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

10. MASCHINENELEMENTE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen; Zahnräder und Zahnradgetriebe.

11. TECHNISCHES ZEICHNEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen, gegebenenfalls auch EDV-gestützt, anfertigen können.

Lehrstoff:

1. Semester:

Grundlagen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

2. Semester:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie; CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

3. Semester:

Werkzeichnungen:

Einfache Bauteile und Maschinen nach Vorlage oder Modellaufnahme; Stücklisten und Arbeitspapiere.

12. ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Installation, der elektrischen Antriebe sowie die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

2. bis 4. Semester:

Grundlagen der Gleichstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung; Drehstrom.

Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen:

Messgeräte; Messketten; Sensoren.

Elektrische Antriebe:

Gleich- und Drehstrommaschinen; Installation von Antrieben; Schutzmaßnahmen.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und –elemente; Anwendungen im Fachgebiet.

13. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

MESSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfungsaufgaben lösen und Dokumentationen und Verfahren der Qualitätssicherung kennen.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Grundlagen:

Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung; Mess-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.

Messtheorie:

Messverfahren; Messkette, Messgrößenwandlung; Fehleranalyse; Qualitätsberichterstattung.

Messgeräte:

Berührendes Messen; Lehren, Messgeräte; Berührungsfreies Messen; Messmaschinen; Grundlagen der CNC-Messtechnik; analoges Messen; digitales Messen; Messmittelverwaltung.

Auswertung von Messdaten:

Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen; Überwachung von Messsystemen.

METALLBAU Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen im gewerblichen Metallbau die gebräuchlichsten Konstruktionen von Türen, Toren und Fenstern sowie Außenwandkonstruktionen und deren Befestigungsmöglichkeiten kennen.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Grundzüge der Bauphysik:

Wärme-, Schall- und Brandschutz.

Türen und Tore:

Aufbau, Arten und Werkstoffe für Türen, Hallentore, Tore für den Außenbereich.

Fassaden:

Konstruktionsarten der Fassaden; Bauarten vorgehängter Fassaden; Befestigung und Montage.

Metalldächer und Wandflächen:

Konstruktion- und Hinterlüftung der Metallflächen; Befestigung und Montage von Bauteilen und Profilblechen; Befestigung von Bauteilen.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz:

Korrosionsarten; Oberflächenschutz durch Farbanstriche und chemische Überzüge; metallische Schutzüberzüge.

SCHWEISSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Kenntnisse von Verfahrensarten und Geräte für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades aufweisen und deren Sicherheitsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Schweißverfahren:

Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschmelzschweißen: offenes, geschütztes und verdecktes Lichtbogenschweißen; Automatische und Sonderschweißverfahren.

Schweißgeräte:

Arbeitsweise, Bedienung und wirtschaftlicher Einsatz; Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung; Qualitätssicherung bei Schweißarbeiten.

MASCHINENKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Bauarten, Anwendungsgebiete, Arbeitsweise, Betriebsverhalten und Regelung der wichtigsten Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Kolbenmaschinen:

Kolbenpumpen.

Strömungsmaschinen:

Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen.

Fördertechnik:

Hebezeuge; Krananlagen; Aufzüge; Förderanlagen.

Strömungsmaschinen für Gase:

Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.

Kolbenmaschinen:

Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.

Thermische Anlagen:

Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Physikalische Grundlagen:

Druckmedien, Druckluftaufbereitung; Anschluss- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motoren, Zylinder, Ventile.

Hydraulische und pneumatische Anlagen:

Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme; Wartung, Störungsbehebung.

Übungen zur Schaltplansystematik:

Pneumatischen und elektropneumatischen sowie hydraulischen und elektrohydraulischen Grundsteuerungen; Proportionalhydraulik, Messen von Kenngrößen sowie Fehlersuche und Störungsbehebung.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.5.

BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage B.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik, Toxikologie von Schadstoffen; Methoden der Umweltanalytik; ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

Umwelttechnische Anwendungen:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit); Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte); umweltbezogene Funktionen im Betrieb; Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten; Arbeitnehmerschutzbestimmungen; Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.

QUALITÄTSMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Qualitätskontrolle:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle; allgemeine Messtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe; Statistik im Prüfwesen.

Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsnormen wie Reihe ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management und Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM; Prozess der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

COMPUTER AIDED DESIGN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

CAD-Arbeitsplätze:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.

Menü- und Benutzerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.

Computergestütztes Konstruieren:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling; Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Grundlagen und Einführung in die CNC-Technik:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

CNC-Technik an der Maschine:

Vorbereitung und Einrichtung der Maschinen, Testlauf, Automatikbetrieb; normgerechter Programmaufbau, einfache Zyklen, Arbeitsfolgeplan, Aufspannplan.

Manuelle Programmierung:

Programmeingabe vorgegebener Programme, Bereitstellung von Werkzeugen, Rüsten von CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren; Bearbeiten einfacher bzw. mittelschwieriger Werkstücke im Einzelsatz.

Rechnerunterstützte Programmierung:

DNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

SICHERHEITSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Rechtliche Grundlagen:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Lärm- und Strahlenschutz.

Berufskrankheiten:

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel; gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung; ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Sicherheitsprogramme:

Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und der Arbeitsinspektion bei der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

2 Mit Übungen.