Lehrver- |
|||||||||
A. |
Pflichtgegenstände |
Unterrichtseinheiten |
pflich- |
||||||
Semester |
tungs- |
||||||||
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||||
1. |
Religion |
20 |
20 |
20 |
20 |
80 |
(römisch III) |
||
2. |
Kommunikation und Schriftverkehr |
20 |
20 |
- |
- |
40 |
II |
||
3. |
Wirtschaft und Recht |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
III |
||
4. |
Mitarbeiterführung und –ausbildung |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
III |
||
5. |
Angewandte Mathematik |
60 |
60 |
- |
- |
120 |
I |
||
6. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
20 |
20 |
- |
- |
40 |
II |
||
7. |
Angewandte Informatik |
40 |
- |
- |
- |
40 |
I |
||
8. |
Mechanik |
40 |
40 |
- |
- |
80 |
(römisch eins) |
||
9. |
Fertigungstechnik |
20 |
20 |
40 |
40 |
120 |
I |
||
10. |
Maschinenelemente |
20 |
40 |
- |
- |
60 |
I |
||
11. |
Technisches Zeichnen |
20 |
20 |
20 |
- |
60 |
II |
||
12. |
Elektrotechnik und Steuerungstechnik |
- |
20 |
20 |
20 |
60 |
I |
||
13. |
Projektstudien |
- |
- |
- |
20 |
20 |
II |
||
Summe A |
260 |
260 |
140 |
140 |
800 |
||||
Lehrver- |
|||||||||
B. |
Schulautonome Pflichtgegenstände |
Unterrichtseinheiten |
pflich- |
||||||
Semester |
tungs- |
||||||||
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||||
Englisch |
20 |
20 |
20 |
20 |
80 |
I |
|||
Kommunikation und Schriftverkehr |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
II |
|||
Messtechnik |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Metallbau |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Schweißtechnik |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Maschinenkunde |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
(römisch eins) |
|||
Hydraulik und Pneumatik2 |
- |
- |
40 |
40 |
80 |
I |
|||
Steuerungs- und Regelungstechnik |
- |
- |
40 |
40 |
80 |
I |
|||
Betriebstechnik |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Umwelttechnik und –management |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
II |
|||
Qualitätsmanagement |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Computer Aided Design |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Computer Aided Manufacturing |
- |
- |
40 |
40 |
80 |
I |
|||
Sicherheitstechnik |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
II |
|||
Auswahlsumme B |
20 |
20 |
160 |
160 |
360 |
||||
Gesamtsumme (A und B) |
280 |
280 |
300 |
300 |
1160 |
||||
Gesamtstundenrahmen (A und B) für |
|||||||||
Abweichungen durch schulautonome |
|||||||||
Lehrplanbestimmungen |
|||||||||
mindestens |
260 |
260 |
260 |
260 |
1040 |
||||
höchstens |
320 |
320 |
320 |
320 |
1280 |
||||
Lehrver- |
|||||||
C. |
Freigegenstände |
Unterrichtseinheiten |
pflich- |
||||
Semester |
tungs- |
||||||
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||
Unternehmensführung |
- |
- |
40 |
40 |
80 |
II |
|
Zweitsprache Deutsch |
80 |
80 |
- |
- |
160 |
I |
|
Deutsch |
- |
- |
80 |
80 |
160 |
I |
|
Englisch |
- |
- |
80 |
80 |
160 |
I |
|
Angewandte Mathematik |
- |
- |
80 |
80 |
160 |
I |
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:
Ziel der Ausbildung:
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, im Aufbau und in der Anwendung maschinentechnischer Komponenten und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche des Maschinenbaus sind Mechanik, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Technisches Zeichnen, Elektrotechnik und Steuerungstechnik, sowie weitere allgemein- und fachbezogene schulautonome Pflichtgegenstände wie Metallbau, Schweißtechnik, Hydraulik und Pneumatik.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau verfügen über folgende technische Kompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau insbesondere befähigt werden,
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen im Bereich der Planung und Wartung von maschinentechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von technischen Anlagen des Maschinenbaus mittels CAD und CAM sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
Siehe Anlage B.
Siehe Anlage B.
Siehe Anlage B.
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:
Siehe Anlage B.
Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.
1. und 2. Semester:
Statik:
Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen; Reibung.
Dynamik:
Dynamisches Grundgesetz; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung; Arbeit; Energie; Leistung; Wirkungsgrad.
Festigkeitslehre:
Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung); Wärmespannungen; Zulässige Spannungen; Auslegung und Sicherheit.
Hydrostatik:
Druck; Druckausbreitung; Auftrieb; Anwendungen der Hydraulik.
Thermodynamik:
Temperatur (Begriff, Messung); Wärmeenergie; Hauptsätze der Wärmelehre.
Die Studierenden sollen
1. und 2. Semester:
Werkstoffe:
Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe; Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe; Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
3. und 4. Semester:
Spanlose Bearbeitungsverfahren:
Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen; Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben; Sonderbearbeitungsverfahren.
Vorrichtungen:
Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.
Spanende Fertigung:
Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; Abtragende Techniken; Feinbearbeitung; Sonderbearbeitungsverfahren; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.
Werkzeugmaschinen:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Technik und CNC-Maschinen; Steuerungen; flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.
Die Studierenden sollen die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.
1. und 2. Semester:
Verbindungselemente:
Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen; Zahnräder und Zahnradgetriebe.
Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen, gegebenenfalls auch EDV-gestützt, anfertigen können.
1. Semester:
Grundlagen:
Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.
2. Semester:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:
Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie; CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.
3. Semester:
Werkzeichnungen:
Einfache Bauteile und Maschinen nach Vorlage oder Modellaufnahme; Stücklisten und Arbeitspapiere.
Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Installation, der elektrischen Antriebe sowie die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.
2. bis 4. Semester:
Grundlagen der Gleichstromtechnik:
Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen.
Grundlagen der Wechselstromtechnik:
Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung; Drehstrom.
Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen:
Messgeräte; Messketten; Sensoren.
Elektrische Antriebe:
Gleich- und Drehstrommaschinen; Installation von Antrieben; Schutzmaßnahmen.
Elektrische Steuerungen:
Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und –elemente; Anwendungen im Fachgebiet.
Siehe Anlage B.
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:
Siehe Anlage B.
Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfungsaufgaben lösen und Dokumentationen und Verfahren der Qualitätssicherung kennen.
3. und 4. Semester:
Grundlagen:
Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung; Mess-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.
Messtheorie:
Messverfahren; Messkette, Messgrößenwandlung; Fehleranalyse; Qualitätsberichterstattung.
Messgeräte:
Berührendes Messen; Lehren, Messgeräte; Berührungsfreies Messen; Messmaschinen; Grundlagen der CNC-Messtechnik; analoges Messen; digitales Messen; Messmittelverwaltung.
Auswertung von Messdaten:
Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen; Überwachung von Messsystemen.
Die Studierenden sollen im gewerblichen Metallbau die gebräuchlichsten Konstruktionen von Türen, Toren und Fenstern sowie Außenwandkonstruktionen und deren Befestigungsmöglichkeiten kennen.
3. und 4. Semester:
Grundzüge der Bauphysik:
Wärme-, Schall- und Brandschutz.
Türen und Tore:
Aufbau, Arten und Werkstoffe für Türen, Hallentore, Tore für den Außenbereich.
Fassaden:
Konstruktionsarten der Fassaden; Bauarten vorgehängter Fassaden; Befestigung und Montage.
Metalldächer und Wandflächen:
Konstruktion- und Hinterlüftung der Metallflächen; Befestigung und Montage von Bauteilen und Profilblechen; Befestigung von Bauteilen.
Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz:
Korrosionsarten; Oberflächenschutz durch Farbanstriche und chemische Überzüge; metallische Schutzüberzüge.
Die Studierenden sollen Kenntnisse von Verfahrensarten und Geräte für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades aufweisen und deren Sicherheitsvorschriften kennen.
3. und 4. Semester:
Schweißverfahren:
Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschmelzschweißen: offenes, geschütztes und verdecktes Lichtbogenschweißen; Automatische und Sonderschweißverfahren.
Schweißgeräte:
Arbeitsweise, Bedienung und wirtschaftlicher Einsatz; Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung; Qualitätssicherung bei Schweißarbeiten.
Die Studierenden sollen die Bauarten, Anwendungsgebiete, Arbeitsweise, Betriebsverhalten und Regelung der wichtigsten Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen.
3. und 4. Semester:
Kolbenmaschinen:
Kolbenpumpen.
Strömungsmaschinen:
Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen.
Fördertechnik:
Hebezeuge; Krananlagen; Aufzüge; Förderanlagen.
Strömungsmaschinen für Gase:
Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.
Kolbenmaschinen:
Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.
Thermische Anlagen:
Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester:
Physikalische Grundlagen:
Druckmedien, Druckluftaufbereitung; Anschluss- und Verbindungselemente.
Komponenten:
Druckerzeuger, Motoren, Zylinder, Ventile.
Hydraulische und pneumatische Anlagen:
Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme; Wartung, Störungsbehebung.
Übungen zur Schaltplansystematik:
Pneumatischen und elektropneumatischen sowie hydraulischen und elektrohydraulischen Grundsteuerungen; Proportionalhydraulik, Messen von Kenngrößen sowie Fehlersuche und Störungsbehebung.
Siehe Anlage B.5.
Siehe Anlage B.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester:
Umwelttechnische Grundlagen:
Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik, Toxikologie von Schadstoffen; Methoden der Umweltanalytik; ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.
Umwelttechnische Anwendungen:
Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit); Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.
Umweltmanagement:
Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte); umweltbezogene Funktionen im Betrieb; Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten; Arbeitnehmerschutzbestimmungen; Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester:
Qualitätskontrolle:
Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle; allgemeine Messtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe; Statistik im Prüfwesen.
Qualitätssicherung:
Qualitätssicherungsnormen wie Reihe ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit.
Qualitätsmanagement:
TQM - Total-Quality-Management und Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM; Prozess der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).
Die Studierenden sollen die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.
3. und 4. Semester:
CAD-Arbeitsplätze:
Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.
Menü- und Benutzerführung:
Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.
Computergestütztes Konstruieren:
Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling; Datenbanken, Normteilebibliotheken.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester:
Grundlagen und Einführung in die CNC-Technik:
Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.
CAM- Softwareprodukte:
Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.
CNC-Technik an der Maschine:
Vorbereitung und Einrichtung der Maschinen, Testlauf, Automatikbetrieb; normgerechter Programmaufbau, einfache Zyklen, Arbeitsfolgeplan, Aufspannplan.
Manuelle Programmierung:
Programmeingabe vorgegebener Programme, Bereitstellung von Werkzeugen, Rüsten von CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren; Bearbeiten einfacher bzw. mittelschwieriger Werkstücke im Einzelsatz.
Rechnerunterstützte Programmierung:
DNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester:
Rechtliche Grundlagen:
Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsinspektorat.
Technisch-physikalische Grundlagen:
Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Lärm- und Strahlenschutz.
Berufskrankheiten:
Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel; gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung; ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Sicherheitsprogramme:
Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und der Arbeitsinspektion bei der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren.
Siehe Anlage B.
1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
2 Mit Übungen.