Anlage B.6 LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INDUSTRIELLE ELEKTRONIK römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

       

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Religion

20

20

20

20

80

(römisch drei)

2.

Kommunikation und Schriftverkehr

20

20

-

-

40

römisch zwei

3.

Wirtschaft und Recht

-

-

20

20

40

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

-

-

20

20

40

römisch drei

5.

Angewandte Mathematik

60

60

-

-

120

römisch eins

6.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

20

20

-

-

40

römisch zwei

7.

Angewandte Informatik

40

-

-

-

40

römisch eins

8.

Konstruktionsübungen

20

20

-

-

40

römisch eins

9.

Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik

40

40

-

-

80

römisch eins

10.

Elektrische Messtechnik

40

20

-

-

60

römisch eins

11.

Elektrische Anlagen und Antriebstechnik

-

-

20

20

40

römisch eins

12.

Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik

-

60

40

20

120

römisch eins

13.

Leistungselektronik

-

-

20

20

40

römisch eins

14.

Mikroelektronik

-

-

40

40

80

römisch eins

15.

Projektstudien

-

-

-

20

20

römisch zwei

 

Summe A

260

260

180

180

880

 
       

Lehrver-

B.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Englisch

20

20

20

20

80

römisch eins

 

Kommunikation und Schriftverkehr

-

-

20

20

40

römisch zwei

 

Betriebstechnik

-

-

20

20

40

römisch zwei

 

Fertigungstechnik und Konstruktion

-

-

40

40

80

römisch eins

 

Nachrichtentechnik

-

-

20

20

40

römisch eins

 

Steuerungs- und Regelungstechnik

-

-

40

40

80

römisch eins

 

Laboratorium für Elektronik

-

-

60

60

120

römisch eins

 

Auswahlsumme B

20

20

100

100

240

 
 

Gesamtsumme (A und B)

280

280

280

280

1120

 
 

Gesamtstundenrahmen (A und B) für

           
 

Abweichungen durch schulautonome

           
 

Lehrplanbestimmungen

           
 

mindestens

260

260

260

260

1040

 
 

höchstens

320

320

320

320

1280

 

       

Lehrver-

C.

Freigegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Unternehmensführung

-

-

40

40

80

römisch zwei

 

Zweitsprache Deutsch

80

80

-

-

160

römisch eins

 

Deutsch

-

-

80

80

160

römisch eins

 

Englisch

-

-

80

80

160

römisch eins

 

Angewandte Mathematik

-

-

80

80

160

römisch eins

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten in allen Bereichen der elektronischen Schaltungs-, Mess- und Kommunikationstechnik ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung/Projektierung und Überprüfung von elektronischen Bauteilen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der elektronischen Ausbildung sind Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik, Leistungselektronik, Mikroelektronik, Elektronische Messtechnik, Elektrische Maschinen und Antriebstechnik, Konstruktionsübungen mit CAD und angewandter Informatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung und Ausführung von elektronischen Anlagen und Anlagenteilen, der Kalkulation und Anbotslegung, der Aufsicht über die fachgerechte Ausführung und die Prüfung elektronischer Bauteile und Anlagen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Fehlersuche in Komponenten und Anlagen sowie die Instandhaltung und Wartung elektronischer Anlagen.

Auch die Dokumentation von elektronischen Anlagen mittels CAD und einschlägiger Branchen- Software, die Überprüfung von Anlagen und Gerätschaften sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

8. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Technisches Zeichnen:

Normgerechte Darstellung von elektronischen und/oder elektrischen Baugruppen; Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels E-CAD-Software; Bauteil- und Symbolbibliotheken; Stücklistenverwaltung, Dokumentation.

Elektronischer Anlagenbau:

Schaltschemata; Metalle; Kunststoffe.

9. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Siehe Anlage B.5.

10. ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Siehe Anlage B.5.

11. ELEKTRISCHE ANLAGEN UND ANTRIEBSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die wichtigsten elektrischen Maschinen und ihre Anwendungsgebiete kennen; die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowie wesentliche Einrichtungen zum Verteilen der elektrischen Energie kennen.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Elektrische Maschinen:

Arten und Funktionen; Lastarten; Kühlung.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.

Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Drehfeldmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten.

Anwendungsgebiete elektrischer Maschinen.

Elektrische Anlagen:

Schutzarten; Schutzmaßnahmen entsprechend den ÖVE-Vorschriften; Sicherungen in Niederspannungsanlagen.

12. BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

2. Semester:

Allgemeine Begriffe:

Eelektrische Größen, analoge und digitale Signale; Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen; Information und Nachricht.

Passive Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten. PN-Übergang und Diode.

3. Semester:

Aktive Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern.

Grundschaltungen:

Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger.

4. Semester:

Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.

13. LEISTUNGSELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen den Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

3. Semester:

Halbleiterbauelemente der Leistungselektronik:

Ungesteuerte Gleichrichterschaltungen.

Netzgeführte Stromrichter:

Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter.

4. Semester:

Wechselstromsteller.

Selbstgeführte Stromrichter:

Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen (Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.

14. MIKROELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Integrierte digitale Bausteine:

Flip-Flops, Speicherbausteine, Zähler-, Rechen- und weitere Anwendungsschaltungen; Kodierverfahren; Schaltalgebra; Analyse und Synthese von logischen Schaltungen.

Schnittstellentechnik:

Analog/Digital- und Digital/Analog-Umwandlungen; serielle und parallele Schnittstellen, Bus-Systeme.

Mikroprozessoren:

Struktur eines Mikroprozessorsystems; Aufbau eines Befehlssatzes eines aktuellen Mikrocontrollers.

15. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTION Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Elektronische Bauteile:

Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen; Erstellen der Fertigungsunterlagen.

Elektronische Baugruppen und Geräte:

Analyse vorgegebener Schaltungen, Erarbeitung der wesentlichen Leistungsmerkmale; Berechnen und Dimensionieren von einfachen Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale; Erstellen von Fertigungsunterlagen.

NACHRICHTENTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die wichtigsten Elemente und Übertragungstechniken in der Nachrichtentechnik kennen und ihre Anwendungen beschreiben können.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Vierpole:

Kennwerte, Übertragungsfunktion, Filter.

Analoge Übertragungstechnik:

Analoge Multiplexverfahren, praktische Anwendungsbeispiele.

Digitale Übertragungstechnik:

Abtasttheorem, PCM, praktische Anwendungsbeispiele.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.5.

LABORATORIUM FÜR ELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände ,,Elektrische Messtechnik“, ,,Elektrische Anlagen und Antriebstechnik“, ,,Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik“, ,,Leistungselektronik“, ,,Mikroelektronik“, sowie der alternativen Pflichtgegenstände ,,Nachrichtentechnik“ und ,,Steuerungs- und Regelungstechnik“.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.