Anlage B.4 LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

       

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Religion

20

20

20

20

80

(römisch drei)

2.

Kommunikation und Schriftverkehr

20

20

-

-

40

römisch zwei

3.

Wirtschaft und Recht

-

-

20

20

40

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

-

-

20

20

40

römisch drei

5.

Angewandte Mathematik

20

20

-

-

40

römisch eins

6.

Angewandte Informatik

40

-

-

-

40

römisch eins

7.

Allgemeine und anorganische Chemie

20

20

20

20

80

römisch eins

8.

Organische Chemie

20

20

20

20

80

römisch eins

9.

Analytische Chemie

20

20

20

20

80

römisch eins

10.

Chemische Technologie2

-

30

30

20

80

römisch eins

11.

Chemische Verfahrenstechnik2

20

20

20

20

80

römisch eins

12.

Chemisches Laboratorium und Technikum

80

90

90

80

340

römisch eins

13.

Projektstudien

-

-

-

20

20

römisch zwei

 

Summe A

260

260

260

260

1040

 
       

Lehrver-

B.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Englisch

20

20

20

20

80

römisch eins

 

Kommunikation und Schriftverkehr

-

-

20

20

40

römisch zwei

 

Umweltanalytisches Laboratorium

20

20

20

20

80

römisch eins

 

Angewandte Mathematik

-

-

20

20

40

römisch eins

 

Mikrobiologie und Biotechnologie

-

-

20

20

40

römisch zwei

 

Auswahlsumme B

20

20

40

40

120

 
 

Gesamtsumme (A und B)

280

280

300

300

1160

 
 

Gesamtstundenrahmen (A und B) für

           
 

Abweichungen durch schulautonome

           
 

Lehrplanbestimmungen

           
 

mindestens

260

260

260

260

1040

 
 

höchstens

320

320

320

320

1280

 

       

Lehrver-

C.

Freigegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Unternehmensführung

-

-

40

40

80

römisch zwei

 

Zweitsprache Deutsch

80

80

-

-

160

römisch eins

 

Deutsch

-

-

80

80

160

römisch eins

 

Englisch

-

-

80

80

160

römisch eins

 

Angewandte Mathematik

-

-

80

80

160

römisch eins

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen der Chemie ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Entwicklung, Planung und im Betrieb von chemischen, physikalischen und biotechnologischen Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der chemischen Ausbildung sind Chemische Verfahrenstechnik, Mikrobiologie und Biotechnologie, Chemische Technologie sowie Allgemeine Chemie, Anorganische Chemie, Organische Chemie, Analytische Chemie, Chemisches Laboratorium und Technikum und Umweltanalytisches Laboratorium.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der messtechnisch/chemischen Betreuung von Anlagen, Durchführung von Analysen, Produktentwicklung, Planung, Organisation, Kontrolle und Dokumentation von Fertigungsabläufen sowie im betrieblichen Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen).

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

7. ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Siehe Anlage B.3.

8. ORGANISCHE CHEMIE

Siehe Anlage B.3 mit folgenden Ergänzungen:

Lehrstoff:

4. Semester:

Aromatische Verbindungen:

Benzol und Derivate, Kondensierte Aromaten.

Cyclische Verbindungen;

Alicyclen, Heterocyclen, Farbstoffe.

9. ANALYTISCHE CHEMIE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Qualitative Analyse:

Identifizierung von Kationen und Anionen; Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Quantitative Analyse:

Gravimetrie.

Quantitative Verfahren:

Maßanalyse (Acidimetrie, Redoxtitrationen, Fällungstitration, Komplexometrie, instrumentelle Indikationsmethoden).

Präparative Verfahren:

Trenn- und Reinigungsmethoden.

3. und 4. Semester:

Elektrochemische Methoden:

Grundbegriffe der Elektrotechnik; Potentiometrie, Konduktometrie, Elektrogravimetrie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Chromatographische Methoden:

Gaschromatographie, Flüssigchromatographie, Dünnschichtchromatographie; Elektrophorese.

Optische Verfahren:

Physikalisch-optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete:

Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

10. CHEMISCHE TECHNOLOGIE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

2. Semester:

Anorganisch-chemische Technologie:

Wasser und Abwasser, anorganische Laugen und Säuren; Salze; Peroxoverbindungen; Metallurgie.

Umwelttechnik:

Allgemeine Begriffe; Emission; Immission; Umweltaspekte der Kernenergie.

3. und 4. Semester:

Organisch-chemische Technologie:

Erdöl, Erdgas; Kohle; Holz und seine Produkte; Kohlenhydrate; Kunststoffe.

Umwelttechnik:

Allgemeine chemische Technologien (Energietransport, Betriebsmittel, Abfallprodukte und deren Recycling. Lagerung und Transport von Rohstoffen und Fertigprodukten); Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsverfahren; Projektierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Chemieanlagen; Entsorgungsmethoden anhand von Beispielen in der chemischen Industrie.

11. CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Technische Chemie von Bedeutung sind, kennen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Allgemeine Verfahrenstechnik:

Grundbegriffe; Grundlagen der Reaktionsführung; Verfahrens-, Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder; Prozessleittechnik.

Spezielle Verfahrenstechnik:

Physikalische Grundbegriffe der Mechanik; Mechanische Grundoperationen.

3. und 4. Semester:

Spezielle Verfahrenstechnik:

Grundlagen der Thermodynamik; Wärmeübertragung; Thermische Grundoperationen; Energieversorgung.

Chemische Betriebstechnik:

Technische Reaktionsführung; Ermittlung betrieblicher Parameter.

12. CHEMISCHES LABORATORIUM UND TECHNIKUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Grundoperationen:

Laboratoriums- und Sicherheitstechnik.

Quantitative Verfahren:

Gravimetrie; Maßanalyse.

Instrumentelle Analytik:

Potentiometrie; Photometrie; Atomabsorptionsspektroskopie; Elektrogravimetrie; Infrarotspektroskopie; Chromatographische Verfahren.

3. und 4. Semester:

Präparative Verfahren:

Arbeiten unter Verwendung verschiedener Reaktionsarten mit anschließender Produktisolierung; Verfahrenstechniken wie Kühlen, Heizen, Trocknen, Destillieren, Sublimieren.

Verfahrenstechnik:

Isolierung von Naturstoffen, instrumentelle Analytik im Prozess und Reindarstellung der Produkte.

Technikum:

Arbeiten am 20-Liter- bzw. 50-Liter-Reaktor.

13. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

UMWELTANALYTISCHES LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Allgemeine Probeziehung; Qualitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter; Semiquantitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter.

3. und 4. Semester:

Probennahme und Probenvorbereitung von Wasser, Luft und Boden; Aufschlussmethoden; Analyse umweltrelevanter Parameter; Anreicherungsverfahren; Spurenanalytik; Bestimmung von Summenparametern.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage B.

MIKROBIOLOGIE UND BIOTECHNOLOGIE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie und Biotechnologie kennen und sicher anwenden können.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Mikrobiologische Arbeitsmethoden. Steriltechniken; Systematische Grundlagen der Mikrobiologie.

Angewandte Mikrobiologie:

Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Mikroskopieren; Färbetechniken; Keimzahlbestimmungen.

Biotechnologie:

Fermentationsprozesse; Gewinnung von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika; Umwelttechnik.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

2 Einschließlich Umwelttechnik.