Lehrver- |
|||||||||
A. |
Pflichtgegenstände |
Unterrichtseinheiten |
pflich- |
||||||
Semester |
tungs- |
||||||||
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||||
1. |
Religion |
20 |
20 |
20 |
20 |
80 |
(römisch III) |
||
2. |
Kommunikation und Schriftverkehr |
20 |
20 |
- |
- |
40 |
II |
||
3. |
Wirtschaft und Recht |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
III |
||
4. |
Mitarbeiterführung und –ausbildung |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
III |
||
5. |
Angewandte Mathematik |
20 |
20 |
- |
- |
40 |
I |
||
6. |
Angewandte Informatik |
40 |
- |
- |
- |
40 |
I |
||
7. |
Allgemeine und anorganische Chemie |
20 |
20 |
20 |
20 |
80 |
i |
||
8. |
Organische Chemie |
20 |
20 |
20 |
- |
60 |
I |
||
9. |
Analytische Chemie |
20 |
20 |
- |
- |
40 |
I |
||
10. |
Bio- und Lebensmitteltechnologie |
20 |
20 |
40 |
40 |
120 |
I |
||
11. |
Chemische Verfahrenstechnik |
- |
40 |
- |
- |
40 |
I |
||
12. |
Biologie |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
III |
||
13. |
Chemisches Laboratorium |
60 |
60 |
- |
- |
120 |
I |
||
14. |
Mikrobiologisches Laboratorium |
- |
- |
40 |
40 |
80 |
I |
||
15. |
Lebensmitteltechnologisches Laboratorium |
- |
- |
60 |
60 |
120 |
I |
||
16. |
Projektstudien |
- |
- |
- |
20 |
20 |
II |
||
Summe A |
240 |
240 |
260 |
260 |
1000 |
||||
Lehrver- |
|||||||||
B. |
Schulautonome Pflichtgegenstände |
Unterrichtseinheiten |
pflich- |
||||||
Semester |
tungs- |
||||||||
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||||
Englisch |
20 |
20 |
20 |
20 |
80 |
(römisch eins) |
|||
Kommunikation und Schriftverkehr |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
II |
|||
Lebensmittelrecht |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
III |
|||
Organische Chemie |
- |
- |
- |
20 |
20 |
I |
|||
Analytische Chemie |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Angewandte Mathematik |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Fermentationstechnik |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
I |
|||
Ernährungslehre |
- |
- |
20 |
20 |
40 |
III |
|||
Chemisches Laboratorium |
20 |
20 |
20 |
- |
60 |
I |
|||
Auswahlsumme B |
40 |
40 |
40 |
40 |
160 |
||||
Gesamtsumme (A und B) |
280 |
280 |
300 |
300 |
1160 |
||||
Gesamtstundenrahmen (A und B) für |
|||||||||
Abweichungen durch schulautonome |
|||||||||
Lehrplanbestimmungen |
|||||||||
mindestens |
260 |
260 |
260 |
260 |
1040 |
||||
höchstens |
320 |
320 |
320 |
320 |
1280 |
||||
Lehrver- |
|||||||
C. |
Freigegenstände |
Unterrichtseinheiten |
pflich- |
||||
Semester |
tungs- |
||||||
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
gruppe |
||
Unternehmensführung |
- |
- |
40 |
40 |
80 |
II |
|
Zweitsprache Deutsch |
80 |
80 |
- |
- |
160 |
I |
|
Deutsch |
- |
- |
80 |
80 |
160 |
I |
|
Englisch |
- |
- |
80 |
80 |
160 |
I |
|
Angewandte Mathematik |
- |
- |
80 |
80 |
160 |
I |
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:
Ziel der Ausbildung:
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Herstellung, Analyse und Bewertung von Lebensmitteln zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind allgemeine, anorganische, organische und analytische Chemie, Bio- und Lebensmitteltechnologie sowie chemisches, mikrobiologisches und lebensmitteltechnologisches Laboratorium.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie verfügen über folgende technische Kompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie insbesondere befähigt werden,
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Produktentwicklung, Qualitätskontrolle und im Vertrieb sowohl in Betrieben der Nahrungs- und Genussmittelindustrie als auch bei Behörden.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
Siehe Anlage B.
Siehe Anlage B.
Siehe Anlage B.
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“:
Siehe Anlage B.
Die Studierenden sollen
1. und 2. Semester:
Allgemeine Chemie:
Terminologie; Zustände der Materie; Stöchiometrische Gesetze.
Anorganische Chemie:
Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.
Allgemeine Chemie:
Atombau und Periodensystem der Elemente; Bindungstypen.
Anorganische Chemie:
Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der 13. bis 18. Gruppe.
3. und 4. Semester:
Allgemeine Chemie:
Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen); das chemische Gleichgewicht.
Anorganische Chemie:
Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und der 13. bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.
Allgemeine Chemie:
Reaktionstypen; Komplexchemie.
Anorganische Chemie:
Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.
Die Studierenden sollen die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
1. und 2. Semester:
Allgemeine Grundlagen:
Nomenklatur; Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen; gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.
Einteilung in Stoffklassen:
Funktionelle Gruppen; Strukturen, Eigenschaften.
Reaktionen:
Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).
3. Semester:
Di- und polyfunktionelle Stoffklassen:
Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Charakterisierung, Vorkommen, Verwendung); natürliche und künstliche Makromoleküle.
Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie, den sinnvollen Einsatz und die Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben kennen.
1. und 2. Semester:
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen; Umgang mit Chemikalien; Handhabung von Laboratoriumsgeräten.
Chemische Analyse:
Stöchiometrische Berechnungen; das Löslichkeitsprodukt; Gravimetrie; Maßanalyse (Acidimetrie, Argentometrie, Fällungs- und Redoxtitrationen, Komplexometrie).
Instrumentelle Analyse:
Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Verfahren (Kolorimetrie, Fotometrie, Atomabsorptionsspektrometrie); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Flüssigchromatographie).
Die Studierenden sollen aufbauend auf den Kenntnissen der organischen Chemie, Biologie und Verfahrenstechnik den interdisziplinären Charakter der Bio- und Lebensmitteltechnologie kennen lernen und auf Probleme der einschlägigen Fachbereiche anwenden können.
1. und 2. Semester:
Biotechnologie:
Ethanolische Gärung; Lösungsmittel.
Lebensmitteltechnologie:
Gewinnung von Zucker, Fetten und Ölen.
Biotechnologie:
Organische Säuren (Produktion, Eigenschaften, Verwendung).
Lebensmitteltechnologie:
Industrielle Gewinnung von Milch und Milchprodukten.
3. und 4. Semester:
Biotechnologie:
Backhefe und „single cell protein“.
Lebensmitteltechnologie:
Stärkehaltige Lebensmittel; Genussmittel; Fleisch und Fleischprodukte.
Biotechnologie:
Produktion von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika.
Lebensmitteltechnologie:
Lebensmittelzusatzstoffe (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Verdickungsmittel; natürliche und künstliche Farb- und Aromastoffe).
Umwelttechnik:
Aerobe und anaerobe Abwasserreinigung; Kompostierung; Recyclingverfahren.
Die Studierenden sollen die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Lebensmitteltechnologie von Bedeutung sind, kennen.
2. Semester:
Chemische Verfahrenstechnik:
Grundoperationen, Fließbilddarstellungen.
Chemische Betriebstechnik:
Grundlagen der technischen Reaktionsführung.
Apparatetechnik:
Maschinen und Apparate zur Trennung, Vereinigung und Verarbeitung in lebensmitteltechnischen Betrieben.
Chemische Betriebstechnik:
Kostenvergleich und Ermittlung betriebstechnischer Werte.
Die Studierenden sollen die Bedeutung des Entstehens und die Weiterentwicklung verschiedener Lebensformen kennen und die Funktionen von pflanzlichen und tierischen Organsystemen verstehen.
3. und 4. Semester:
Evolution:
Entstehung des Lebens (chemische und biologische Evolution); Entwicklung vom Ein- zum Vielzeller; Darwinismus.
Cytologie:
Funktion und Bau der Zellbestandteile; Feinstruktur; Nucleinsäuren (Struktur und Replikation); Stoffwechselfunktionen; Stoff- und Informationstransfer; Membranen.
Genetik:
Mendel'sche Regeln; Mutation und Mutationsauslöser; Erbkrankheiten; genetisch veränderte Organismen.
Die Studierenden sollen die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen kennen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen beherrschen.
1. und 2. Semester:
Grundoperationen:
Laboratoriums- und Sicherheitstechnik; Umgang mit Chemikalien, Bereitung von Reagenzlösungen.
Quantitative Analyse:
Gravimetrie; Maßanalyse.
Instrumentelle Analytik:
Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Methoden (Fotometrie, spektrometrische Methoden); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie).
Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie kennen und sicher anwenden können.
3. und 4. Semester:
Mikrobiologie:
Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Morphologie; Vermehrung.
Angewandte Mikrobiologie:
Mikrobiologische Arbeitsmethoden; Mikroskopieren; Steriltechniken; Wachstum auf verschiedenen Nährmedien.
Mikrobiologie:
Bakteriensystematik; Physiologie; Hygieneschädlinge.
Angewandte Mikrobiologie:
Mikrobiologische Präparationen; Färbetechniken; Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Keimzahlbestimmungen.
Die Studierenden sollen die in der beruflichen Praxis häufig verwendeten Arbeitsmethoden kennen und Ergebnisse und Analysenberichte interpretieren können.
3. und 4. Semester:
Lebensmittelchemie:
Bestimmung einzelner charakteristischer Komponenten in Lebensmitteln mit Hilfe instrumenteller Untersuchungsmethoden.
Lebensmittelchemie:
Gesamtanalyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln; Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Farbstoffe, künstliche Süßstoffe).
Siehe Anlage B.
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:
Siehe Anlage B.
Die Studierenden sollen die im Fachgebiet benötigten Sachkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen aufweisen und Querverbindungen zu den entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften kennen.
3. und 4. Semester:
Codexkommission; Begriffsbestimmungen; Zusatzstoffe, Verfälschungen.
Gebrauchsgegenstände (Geschirr, Verpackung, Reinigungsmittel, Anstrichmittel, Spielwaren, Kosmetika); Verkehrsbestimmungen; Lebensmittelkennzeichnungsverordnung; EU-Richtlinien.
In Fortführung des Pflichtgegenstandes mit folgenden Ergänzungen:
4. Semester:
Aromatische Verbindungen:
Benzol und Derivate; kondensierte Aromaten.
Cyclische Verbindungen:
Alicyclen; Heterocyclen; Farbstoffe.
Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.
3. und 4. Semester:
Qualitative Analyse:
Identifizierung von Kationen und Anionen; physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).
Präparative Verfahren:
Trenn- und Reinigungsmethoden.
Optische Verfahren:
Physikalische optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).
Spezielle Anwendungsgebiete:
Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.
Siehe Anlage B.
Die Studierenden sollen die Funktion von Bioreaktoren verstehen und den Umsatz von Energie und Biomasse bei gegebener apparativer Konfiguration berechnen, die gebräuchlichsten Methoden der Fermentation anwenden und der fachlichen Entwicklung folgen können.
3. und 4. Semester:
Funktion von Fermentoren, Fermenterdesign und Betriebsweisen; Prozesstechniken.
Belüftungssysteme, Stoffübergänge; Scale-up von biotechnologischen Verfahren; Up- und Downstream-Prozesse.
Die Studierenden sollen
3. und 4. Semester:
Ernährung des gesunden Menschen:
Nährstoffe, Vitamine, Mineralstoffe; Resorption, Wirkung.
Ernährungsrichtlinien in allen Lebensabschnitten:
Energiebedarf, Körpergewicht.
Diätische Ernährung:
Leichte Vollkost, Übergewicht-, Crash-Diäten; Hyperurikämie (Gicht), Hyperlipidämie (Fettstoffwechsel); Diabetes mellitus (Berechnung der BE, praktische Blutzuckermessung, Tagesplan, Fertigprodukte).
Laborwerte:
Befundung, Fachtermini.
Hypertonie:
Ernährung; praktische Blutdruckmessung.
Lebensmittelintoleranzen und Allergien:
Verkostung, Erleben mit den Sinnen (Riechen, Kautraining).
Die Studierenden sollen ergänzend die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen vertiefen.
1. bis 3. Semester:
Ergänzungen speziell auf dem Gebiet der quantitativen Analysen.
Instrumentelle Analytik:
Ergänzungen von Analyseverfahren, speziell chromatographischen Verfahren.
Siehe Anlage B.
1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II .