Anlage B.2 LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR HOLZTECHNIK I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

       

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Religion

20

20

20

20

80

(römisch III)

2.

Kommunikation und Schriftverkehr

20

20

-

-

40

II

3.

Wirtschaft und Recht

-

-

20

20

40

III

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

-

-

20

20

40

III

5.

Angewandte Mathematik

60

60

-

-

120

I

6.

Bauphysik

20

20

-

-

40

II

7.

Baustoffe und Bauökologie

40

20

20

-

80

I

8.

Baustatik und Festigkeitslehre

20

40

40

-

100

I

9.

Konstruktionslehre und Technisches Zeichnen

20

20

20

20

80

II

10.

Holzbearbeitungsmaschinen2

20

20

40

40

120

I

11.

Vermessungswesen

-

-

-

40

40

II

12.

Angewandte Informatik und CNC-Programmierung

40

40

40

40

160

I

13.

Projektstudien

-

-

-

20

20

II

 

Summe A

260

260

220

220

960

 
       

Lehrver-

B.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Englisch

20

20

20

20

80

(römisch eins)

 

Kommunikation und Schriftverkehr

-

-

20

20

40

II

 

Angewandte Darstellende Geometrie

-

-

20

20

40

I

 

Industrieholzbau

-

-

20

20

40

I

 

Kunststoffverarbeitung

-

-

20

20

40

I

 

Stahl- und Holzbau

-

-

20

20

40

I

 

Holzbearbeitungsmaschinen – Praktikum

-

-

-

40

40

IV

 

Bauökologie

-

-

20

20

40

II

 

Bausanierung und Revitalisierung

-

-

40

40

80

II

 

Auswahlsumme B

20

20

60

60

160

 
 

Gesamtsumme (A und B)

280

280

280

280

1120

 
 

Gesamtstundenrahmen (A und B) für

           
 

Abweichungen durch schulautonome

           
 

Lehrplanbestimmungen

           
 

mindestens

260

260

260

260

1040

 
 

höchstens

320

320

320

320

1280

 

       

Lehrver-

C.

Freigegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Unternehmensführung

-

-

40

40

80

II

 

Zweitsprache Deutsch

80

80

-

-

160

I

 

Deutsch

-

-

80

80

160

I

 

Englisch

-

-

80

80

160

I

 

Angewandte Mathematik

-

-

80

80

160

I

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der betrieblichen Holzbearbeitung und dem Holzbau zu übernehmen. Kernbereiche der holztechnischen Ausbildung sind Holzbearbeitungsmaschinen, Bauphysik, Baustatik, Konstruktion und Vermessung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen des Holzbaues, der Bautischlerei und Zimmerei sowie in der Erhaltung, im Betrieb und in der Wartung von Holzbauwerken.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von holztechnischen Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von einschlägigen Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“:

Siehe Anlage B.

6. BAUPHYSIK

Siehe Anlage B.1.

7. BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Semester:

Bauökologie:

Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.

Natürliche Bausteine:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.

Ziegel:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Holz:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.

2. Semester:

Mörtel:

Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.

Beton und Kunststeine:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

3. Semester:

Metalle:

Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Sonstige Baustoffe:

Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.

8. BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau durchführen können.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Statik:

Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.

Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.

3. Semester:

Statik:

Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.

Anwendungen:

Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.

9. KONSTRUKTIONSLEHRE UND TECHNISCHES ZEICHNEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Zeichnen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien einfacher Konstruktionsdetails.

Fachzeichnen:

Tür- und Fensterkonstruktionen unter Berücksichtigung der ÖNORM, Holzverkleidungen, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.

3. und 4. Semester:

Möbelbau:

Einführung in die Stilrichtungen, Möbelbauarten, Konstruktionselemente des Möbelbaues, Detailkonstruktionen aus dem Möbelbau sowie die gebräuchlichsten Anschlagarten und Beschläge.

Holzbau:

Individueller Holzbau, Fertigteilbauweise.

10. HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Sägewerkstechnik:

Einteilung der Gatter, allgemeine Begriffe, Gattertypen, Leistungsbedarf, Gatterfundamente, Transporteinrichtungen im Sägewerk, Holzsortierung, Planung des Holzlagerplatzes.

Sicherheitstechnik:

Elektro- und Maschinenschutz.

Unternehmensorganisation:

Aufbauorganisation, Ablauforganisation.

3. und 4. Semester:

Vorrichtungsbau:

Vorrichtungsarten einschließlich Vorrichtungen mit Heizungen, Bauelemente für Vorrichtungen aus Holz und Stahl, Spann- und Presselemente, Bohrlehren, Beschlagslehren, Verleimvorrichtungen für geschwungene Elemente, praktische Ausführungen der wichtigsten Formen und Vorrichtungen.

Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Qualitätssicherung, Materialwirtschaft.

Betriebliches Rechnungswesen:

Grundbegriffe der modernen Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung als Hilfsmittel der Unternehmensplanung.

11. VERMESSUNGSWESEN

Siehe Anlage B.1.

12. ANGEWANDTE INFORMATIK UND CNC-PROGRAMMIERUNG Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Grundlagen:

Hardware, Software, Betriebssysteme, Anwendersoftwareprodukte.

Betriebsbezogene EDV-Programme:

Benutzerführung.

Maschinensteuerung:

Programmerstellung, CNC-Simulation, Ausführung.

3. und 4. Semester:

Berufsbezogene EDV-Programme; spezielle Branchensoftware im Holzbau, im Bereich Tischler und Zimmerer; CNC-Programmierung.

Fächerübergreifende EDV-Programme; wärmeschutztechnische Berechnungen im Holzbereich; CAD-Programme.

13. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage B.1.

INDUSTRIEHOLZBAU Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen einfache Bauaufgaben des teil- und vorgefertigten Holzbaues planen können.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Holzwände:

Holzskelettbau, Holzaußenverkleidungen, Holzfertighausbau, Holzschalungen.

Holzdecken:

Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen.

Dächer:

Dachsysteme, Dacheindeckungen.

Holzleimbau:

Geleimte Trägerkonstruktionen.

KUNSTSTOFFVERARBEITUNG Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für das Fachgebiet bedeutsamsten Kunststoffe, ihre Eigenschaften und Verarbeitung kennen.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Chemische und physikalische Eigenschaften wichtiger Kunststoffarten.

Ver- und Bearbeitung sowie typische Anwendungen von Kunststoffen.

STAHL- UND HOLZBAU

Siehe Anlage B.1.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN - PRAKTIKUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Handhabung der wichtigsten facheinschlägigen Werkzeuge und Maschinen beherrschen.

Lehrstoff:

4. Semester:

Praktische Übungen aus dem Lehrstoffbereich des Pflichtgegenstandes „Holzbearbeitungsmaschinen“ an Standardmaschinen und Halbautomaten.

BAUÖKOLOGIE

Siehe Anlage B.1.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Siehe Anlage B.1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

2 Einschließlich facheinschlägiger Betriebstechnik.