Anlage A.1.4 LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR STREICH- UND SAITENINSTRUMENTENERZEUGER

(einjährig)

römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

     

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Jahresstunden

pflichtungs-

     

gruppe

1.

Religion

40

(römisch III)

2.

Wirtschaft und Recht

160

III

3.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

40

III

4.

Angewandte Informatik

80

I

5.

Betriebstechnik

200

I

6.

Technologie

160

I

7.

Instrumentenkonstruktionen

200

I

8.

Stilkunde

40

III

9.

Konstruktionsübungen

240

I

10.

Werkstätte und Produktionstechnik2

280

IV

 

Gesamtstundenzahl

1440

 
     

Lehrver-

B.

Freigegenstände

Jahresstunden

pflichtungs-

     

gruppe

 

Deutsch und Kommunikation

40

(römisch eins)

 

Englisch

40

(römisch eins)

 

Angewandte Mathematik

40

(römisch eins)

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion und Fertigung von Streich- und Saiteninstrumenten sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Gerätschaft zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie und Instrumentenkonstruktion. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Wartung von Streich- und Saiteninstrumenten.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten in der Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und –ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage A.

6. TECHNOLOGIE

Siehe Anlage A.1.2.

7. INSTRUMENTENKONSTRUKTIONEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Konstruktionslehre:

Aufbau und Konstruktionstechniken handelsüblicher Chordophone, deren Besaitung und Stimmung, traditionelle und alternative Fertigungstechniken.

Akustik:

Schwingungslehre, Harmonielehre, Stimmung und Temperierung, oszillierende Körper, Audiophysiologie, Schallmessung und Auswertung.

Material- und Werkstoffkunde:

Holztechnologie und Tonholz (Einschnitt und Lagerung, Ver- und Bearbeitung); Halbfabrikate; Saitentechnologie; Qualitätskontrolle.

Oberflächentechnologie:

Wachse, Öle, Harze, Farbstoffe, Lösungsmittel; Schleif- und Poliermittel, Verarbeitungstechniken und Hilfsmittel.

Instrumentenkunde:

Entstehungsgeschichte, Aufbau, klangliche und ästhetische Merkmale.

8. STILKUNDE

Siehe Anlage A.1.2.

9. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Siehe Anlage A.1.2.

10. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe Anlage A.1.2.

B. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

2 Einschließlich abschließender Projektarbeit.