Anlage A.1.3 LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR DRECHSLER

(einjährig)

römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

     

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Jahresstunden

pflichtungs-

     

gruppe

1.

Religion

40

(römisch drei)

2.

Wirtschaft und Recht

160

römisch drei

3.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

40

römisch drei

4.

Angewandte Informatik

80

römisch eins

5.

Betriebstechnik

200

römisch eins

6.

Technologie

160

römisch eins

7.

Drechslerkonstruktionen

200

römisch eins

8.

Stilkunde

40

römisch drei

9.

Konstruktionsübungen

240

römisch eins

10.

Werkstätte und Produktionstechnik2

280

römisch vier

 

Gesamtstundenzahl

1440

 
     

Lehrver-

B.

Freigegenstände

Jahresstunden

pflichtungs-

     

gruppe

 

Deutsch und Kommunikation

40

(römisch eins)

 

Englisch

40

(römisch eins)

 

Angewandte Mathematik

40

(römisch eins)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Meisterschule für Drechsler ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsbildung im Bereich des Drechslergewerbes ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Drechslerei sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Drechslerkonstruktionen und Stilkunde. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von einschlägigen Erzeugnissen der Drechslerei sowie des Möbel- und Innenausbaues.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Drechslerbetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und –ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage A.

6. TECHNOLOGIE

Siehe Anlage A.1.2.

7. DRECHSLERKONSTRUKTIONEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Möbelbau:

Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.

Beschläge:

Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.

Drechslerarbeiten:

Drechslererzeugnisse, Drechslermaschinen.

Innenausbau:

Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.

Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchsschutzes.

8. STILKUNDE

Siehe Anlage A.1.2.

9. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Siehe Anlage A.1.2.

10. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe Anlage A.1.2.

B. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

2 Einschließlich abschließender Projektarbeit.