Anlage A.1.1 LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR MALEREI
UND VERBUNDENE GEWERBE

(einjährig)

römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

     

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Jahresstunden

pflichtungs-

     

gruppe

1.

Religion

40

(römisch III)

2.

Wirtschaft und Recht

160

(römisch III)

3.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

40

(römisch III)

4.

Angewandte Informatik

80

(römisch eins)

5.

Baubetrieb

120

(römisch eins)

6.

Technologie2

240(40)

(römisch eins)

7.

Baukonstruktion

120

(römisch eins)

8.

Gebäude-, Gestaltungs- und Stillehre

80

(römisch eins)

9.

Form und Farbe

120

(römisch eins)

10.

Entwurf

160

(römisch eins)

11.

Werkstätte und Produktionstechnik

280

IV

 

Gesamtstundenzahl

1440

 
     

Lehrver-

B.

Freigegenstände

Jahresstunden

pflichtungs-

     

gruppe

 

Deutsch und Kommunikation

40

(römisch eins)

 

Englisch

40

(römisch eins)

 

Angewandte Mathematik

40

(römisch eins)

 

Heraldik

40

III

 

Schrift und Serigrafie

40

III

 

Spritztechniken

40

II

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsbildung im Bereich des Malergewerbes einschließlich der verbundenen Handwerke ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Ausführung der Farbgestaltung, Bühnenmalerei, Beschichtung, Konservierung und Restaurierung von Gebäude-, Raum-, Einrichtungs- und Objektoberflächen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Form- und Farbgestaltung, Technologie, Stillehre, Baukonstruktion und Baubetrieb. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe insbesondere befähigt,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe liegen in den Bereichen des Entwurfs, der Materialauswahl, Schablonierung und Ausführung von Projekten im Fachbereich Malerei und Beschichtungstechnik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Beratung, Planung, Arbeitsvorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung im Vordergrund.

Auch einfache Wartungs- und Reparaturaufgaben, die Beurteilung und Analyse von erforderlichen Vorarbeiten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage A.

5. BAUBETRIEB Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Grundlagen:

Planung und Steuerung, Absatz, Beschaffung, Logistik, Personalwesen (Personalbedarf, -beschaffung, -auswahl, -beurteilung, -verrechnung).

Termin- und Ablaufplanung:

Ausschreibung, Angebot, Leistungsvergabe, Auftragserteilung; Überprüfung der Ausführung, Abnahme und Übergabe von Leistungen, Mängelbehebung und Haftung.

Aufmassrechnung:

Aufmass und Abrechnung von Projekten nach Plänen und Naturmaßen; Arbeiten der Malerei und Beschichtungstechnik, Berechnung nach Stückzahl, Längenausmaß, Flächenausmaß nach Fachnormen.

Kalkulation:

Kostenrechnung; Kostenbegriffe; Kostenarten; Kostenerfassung; Kostenstellen; Kostenträger (BAB, BÜB); Selbstkostenrechnung im lohnintensiven Handwerk; Preisberechnung einer Dienstleistung; Ermittlung des Zeitbedarfes und des Materialverbrauches per Leistungs- oder Verrechnungseinheit.

Leistungsbeschreibungen:

Projektbearbeitung (Angebot, Auftrag), Erstellung von Leistungsverzeichnissen.

Abrechnung:

Teil- und Schlussrechnung, Nachkalkulation.

6. TECHNOLOGIE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Beschichtung:

Beschichtungsmöglichkeiten, Beschichtungstechniken; Applikation (manuell und maschinell); mit Wasser oder Lösungsmittel verdünnbare Beschichtungsstoffe.

Untergründe:

Organische Untergründe – Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Gummi, Leder; anorganische Untergründe – Metalle, Glas, Putz, Beton, Mauerwerk.

Bindemittel:

Wässrige, ölige und lackartige Bindemittel.

Farbmittel:

Farbkörper (Pigmente, Erd-, Mineral- und Teerfarben-Extender), Farbstoffe (natürliche und künstliche), Verdünnungsmittel (Wasser, Lösungsmittel, Verdünnungen), Zusatzmittel (Trocken-, Netz-, Verdickungs- und Mattierungsmittel, Weichmacher, Bakterizide, Fungizide, Insektizide).

Werkstoffe:

Tapeten, Klebstoffe, Lacke, Lasuren, Beizen, Polituren, Mattierungen; Hilfsstoffe (Schleif- und Poliermittel, Kitte und Spachteln, Neutralisier- und Isoliermittel, Grundier- und Imprägniermittel).

Physikalische und chemisch-technologische Untersuchungen:

Messen und Wägen (Einheiten, Bestimmungsmethoden), Trennverfahren, Konzentrationsbestimmungen; Vorbereitung und Installation von Probeplatten für eine Dauerbewitterung; Ausprüfung von Beschichtungen hinsichtlich ihrer physikalischen und chemisch-technologischen Eigenschaften; Untersuchung von Farb-, Binde- und Lösungsmitteln.

7. BAUKONSTRUKTION Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Bauwerk:

Begriffe, Elemente, Bauweisen, Konstruktionssysteme.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine, Bindemittel, Beton, Faserzement, Verputz; Putzträger, Dämm- und Dichtungsstoffe, Faser-, Span- und Leichtbauplatten.

Gebäudeteile:

Mauerwerk, Bauarten, Fenster, Türen, Verglasungen, Sonnenschutz, Abdichtungen; Holz- und Massivdecken, Gewölbe, Stiegen, Fußböden, Putzträger, Stuck- und Verputzarbeiten.

Bauphysik:

Klimakarte, Wärmetransport, Wärmewiderstand, Verhalten, Berechnung und Dimensionierung von Dämmungen; gesetzliche Mindestdämmwerte (Taupunkt, Dampfdiffusion); technische Ausführung der Wärme- und Schalldämmung.

Verbindungsmittel; Holz- und Metallverbindungen.

8. GEBÄUDE-, GESTALTUNGS- UND STILLEHRE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Gestaltungsprinzipien:

Maße und Proportionen, Baukörper, Fassade; Zusammenhänge zwischen Funktion, Konstruktion, Material und Form.

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Architektur, Raumgestaltung, Bildhauerei und Malerei:

Kunstübersicht bis zum 18. Jahrhundert; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart.

9. FORM UND FARBE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Grundelemente der formalen Gestaltung:

Punkt, Linie (Abstrahierung, Stilisierung, Zeichnung), Fläche (Flächengliederungen), Körper, Raum; Proportionsstudien, Ordnungssysteme, perspektive Darstellungen.

Grundelemente der farblichen Gestaltung:

Physiologische und physikalische Grundlagen des Farbsehens, Farbpsychologie, Farbordnungssysteme, Farbkontraste.

Grundelemente der Theatermalerei und Bühnengestaltung:

Tages- und Kunstlicht, Beleuchtung, Beleuchtungsarten, Licht- und Schattenwirkung, bühnengerechte Beleuchtung, Lichteffekte. Theaterdekorationen und Oberflächenbehandlung.

Schrift:

Untergrund, Werkzeuge, Schreibflüssigkeit; Pinselschrift an der Wand; einfache Zierschriften; Anpassung an Block, Achse, optische Mitte; Form, Gesetzmäßigkeit, Statik und Dynamik, Abstände, Schriftwahl; Schreiben, Zeichnen und Konstruieren von Gebrauchsschriften.

10. ENTWURF Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Darstellungstechniken:

Dekorationstechniken (deckend und lasierend auf verschiedenen Untergründen), Übertragungsarten.

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte; gegenständliche und abstrakte Darstellungen; komplexe Gegenstände, Raum, Wohnung, Haus, Fassade; Farbenentwürfe und Schaubilder; ornamentale und florale Flächengestaltung; Zierarten und Dekorationsmotive; Entwürfe und Schaubilder von Möbel-, Wand- und Fassadenbemalungen.

Gestaltungstechniken:

Bleistift, Pinsel, Feder (nach der Natur, nach Modellen und aus der Vorstellung); zeichnerische und malerische Darstellung von Gegenständen und Lebewesen.

11. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche Abrechnung, Dokumentation.

Werkzeuge und Geräte:

Werkzeuge, Maschinen und Geräte zur Behandlung von Untergründen, zum Auftragen von Beschichtungsstoffen, zur Trockenzeitverkürzung, für Raumausstattung; Gerüste, Leitern und Hilfsgeräte.

Malerei:

Standardtechniken an Wand und Decken; dekorative Wandgestaltung mit verschiedenen Beschichtungsstoffen, Belagstoffen und Trockenmörtel.

Dekorative Putztechniken:

Fresko-, Sekko- und Sgraffitotechnik, Gips-, Kreide- und Mörtelschnitt.

Beschichtung:

Beschichtung von Holz, Metall und Kunststoff; Spritztechniken auf Holz und Putz; Außen- und Innenlackierungen auf Holz und Metall; Beschichtungen von Fenstern, Türen und Möbeln; verschiedene Lacktechniken auf Probeplatten.

Dekorationstechniken:

Dekorative Holz- und Metalltechniken; Kleister-, Tauch-, Flies- und Spritztechniken; Folienschnitt, Lackschliff, Kammzug, Airbrush; Schnürl-, Schwamm-, Wickel-, Spachtel-, Schablonier- und Modlertechnik; Beiz-, Lasur- und Patiniertechnik; Maserieren, Marmorieren, Vergolden, Versilbern und Bronzieren.

B. Freigegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“ :

Siehe Anlage A.

HERALDIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die historische Bedeutung und den heutigen Stellenwert des Wappenwesens kennen und zeitgemäße Wappen gestalten und beschreiben können.

Lehrstoff:

Entwicklung und Funktion, Wappen, Wappenteile, Heroldsbilder, gemeine Figuren, Schild- und Helmformen, Rang- und Würdezeichen; heraldische Farben, Tinkturen.

SCHRIFT UND SERIGRAFIE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen verschiedene Schriftformen beherrschen und anwenden können.

Lehrstoff:

Schriftzeichen, Monogramme und Signets, Schrift im Kunstwerk, Verbindung von Schrift und Ornamentik; bildhaft dargestellte Schriften, Computerschrift, Siebdruck; Fotomontagen, Collagen, Assemblagen; Zierschriften; Form, Gesetzmäßigkeit, Statik und Dynamik, Abstände, Schriftwahl.

SPRITZTECHNIKEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Berufsausübung erforderlichen Spritztechniken beherrschen und auswählen können.

Lehrstoff:

Luftdruckspritzen (Hochdruck- und Niederdruckspritzen); luftloses Spritzen (Airless); Luftpinseltechnik (Airbrush); elektrostatisches Spritzen (Pulverspritzen, Beflocken).

1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

2 Einschließlich Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.