BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 10. Juli 2008

Teil römisch zwei

248. Bekanntmachung:

              Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Volksschule (Grundschule) und Änderung der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

248. Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Volksschule (Grundschule) und Änderung der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

Artikel römisch eins

Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Volksschule (Grundschule)

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, wird bekannt gemacht:

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Volksschule (Grundschule) wurde von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2008 gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

Artikel römisch zwei

Bekanntmachung, mit der die Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen geändert wird

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In der Anlage (Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen) römisch vier. Abschnitt (Lehrstoff) entfällt mit Ablauf des 31. August 2008 der Lehrstoff der 1. bis 4. Schulstufe.

Schmied