Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 8. Juli 2008 |
Teil römisch zwei |
241. Bekanntmachung: | Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen |
Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, wird bekannt gemacht:
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen wurde vom Sangharat der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2008 gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Schmied