Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
120-40 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
40-120 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
180 |
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Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr |
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Rechnungswesen2 |
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Fachunterricht |
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Bautechnik2 3 |
260 |
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Angewandte Mathematik2 |
140 |
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Fachzeichnen |
160 |
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Laboratoriumsübungen |
40 |
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Bautechnisches Praktikum |
240 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 260 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache4 |
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Deutsch4 |
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Bauökologie |
40-120 |
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Angewandte Mathematik |
120 |
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Projektpraktikum |
40 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport4 |
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Förderunterricht4 |
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig.
In "Angewandte Mathematik" stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
"Fachzeichnen" soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
"Laboratoriumsübungen" und „Bautechnisches Praktikum“ sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen sowie über den Umweltschutz Bescheid wissen.
Sie sollen die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Baumaschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe kennen.
Sie sollen über die Bauabläufe und Bauplatzarbeiten sowie über die Grundgesetze der Bauphysik Bescheid wissen.
Sie sollen mit den Vorbereitungsarbeiten im Straßenbau vertraut sein sowie die berufsbezogenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Sie sollen Kenntnisse über die ihren Beruf betreffenden Arbeiten im Straßenbau haben und über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften, über Umwelt-, Arbeits- und Lawinenschutzmaßnahmen sowie über die Durchführung des Winterdienstes Bescheid wissen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der Gefahrenunterweisung über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften sowie über Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich Bescheid wissen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Baustoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.
Bau- und Hilfsstoffe:
Arten. Normen und Richtlinien. Eigenschaften. Schadeinflüsse und deren Vorbeugung. Verarbeitungsrichtlinien. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung und -veredelung. Transport. Lagerung.
Beton und bituminöses Mischgut:
Arten. Herstellung. Mischungen. Transport. Einbringung und Verdichtung. Stahlbetonbauteile. Nachbehandlung. Betonsanierung.
Natur- und Kunststeine:
Arten. Platten. Eigenschaften. Verlegung.
Kunststoffe, Anstrichmittel und Metalle:
Arten. Normen. Eigenschaften. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung und -veredelung. Lagerung.
Umweltschutz:
Baurestmassentrennung. Recycling. Entsorgung. Gewässerschutz. Güterkennzeichnung.
Geräte- und Maschinenkunde
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte:
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Wartung. Instandhaltung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Arbeits- und Lawinenschutz. Winterdienst.
Rechtliche Bestimmungen:
Bauvorschriften. Normen für den Tief- und Straßenbau. Lärmschutzmaßnahmen.
Verkehrsrechtliche Bestimmungen:
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Verkehrszeichen. Verkehrseinrichtungen. Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS).
Bauphysik:
Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Akustik. Brandschutz.
Bauablauf und Baustellen:
Bauzeitenplan. Baustelleneinrichtungen. Baustellensicherung. Sicherheits- und Verkehrsvorschriften.
Vorbereitungsarbeiten:
Mess- und Anlegearbeiten. Herstellung von Auf- und Abstichen. Aufnahme und Vermessung von Geländen und Bauteilen. Aufstellung von Schnürgerüsten. Anschlagen von Böschungen.
Bauplatz:
Bodenarten. Bodenverbesserungen. Aushub von Gruben und Künetten. Herstellung von Verbau und Stützungen. Aufstellung und Abtragung von Gerüsten. Aufbau, Planierung und Verdichtung von Untergründen. Fundierung. Herstellung von Schalungen und Schächten. Verputzarbeiten.
Entwässerung:
Entwässerungsanlagen. Dränagierungen. Kanalisation. Schächte. Wasserrückhaltebecken. Überlaufbauwerke.
Pflasterarbeiten:
Pflastern mit Natur- und Kunststeinen. Verlegung von Platten. Randsteinpflasterungen. Gehwege und Stufen. Oberflächenbehandlungen.
Straßenbau:
Straßenunterbau- und -oberbauarbeiten. Beton- und Asphaltdecken.
Straßenbetrieb - Straßenerhaltung:
Sanierung von Straßendecken. Betreuung von Straßen bei verschiedenen Wetterverhältnissen. Bauliche Unterhaltung. Instandsetzung und Betrieb.
Gartengestaltung und Landschaftsbau:
Hangsicherung und Hangverbau. Pflege, Bewässerung, Düngung und Lagerung von Pflanzen, Sträuchern und Bäumen. Pflanzenschutz- und Düngemittel. Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Bodenbearbeitung. Bodenverbesserung. Rasenbau, Rasenpflege und Verlegung von Rasenziegeln.
Komplexe Aufgaben:
Verkehrsrechtliche Bestimmungen. Bauplatz. Straßenbau. Gartengestaltung und Landschaftsbau.
Die Schülerinnen und Schüler sollen einfache berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen können.
Sie sollen sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Größen und Einheiten:
Maße und SI-Einheiten.
Grundrechenoperationen:
Proportionen. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Dreiecksberechnungen.
Bauspezifische Berechnungen:
Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Aufmass und Abrechnungen. Steigungen und Gefälle. Stiegen. Bautechnik.
Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Komplexe Aufgaben:
Grundrechenoperationen:
Dreiecksberechnungen.
Bauspezifische Berechnungen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen bautechnische Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen sowie Skizzen und Baupläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.
Sie sollen berufsspezifische EDV-Programme anwenden sowie das Internet als Informationsmedium nutzen können.
Zeichengrundlagen:
Beschriftung. Symbole. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.
Bauzeichnungen:
Lesen und Anfertigen von Handskizzen und Bauplänen. Naturaufnahmen. Erstellen von Material- und Stücklisten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen praxisrelevante Mess- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen durchführen können, um dadurch Werkstoffeigenschaften und bauphysikalische Zusammenhänge nachvollziehend zu verstehen.
Sie sollen insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften, Verarbeitung und Anwendung erkennen.
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Messtechnik:
SI-Größen und Einheiten.
Mess- und Prüfgeräte:
Arten. Handhaben. Instand halten.
Bautechnik:
Materialien prüfen. Messungen und Versuche zu Wärme-, Schall-, Feuchtigkeits- und Brandschutz.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können.
Sie sollen die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, verwenden und instand halten können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen im Baubereich vertraut sein.
Sie sollen berufsspezifische Arbeitsberichte verfassen können.
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung. Arbeitsberichte.
Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Lagern. Verwerten bzw. Entsorgen.
Mörtel und Beton:
Arten. Herstellen. Mischen. Transportieren. Einbringen und Verdichten. Herstellen von Stahlbetonbauteilen. Nachbehandeln. Betonsanierung.
Holz, Kunststoff und Metall:
Arten. Bearbeiten. Verbinden und Trennen. Oberflächenbehandeln. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen:
Arten. Handhaben. Verwenden. Instand halten.
Vorbereitungsarbeiten:
Baustellen sichern unter Beachtung der Sicherheits- und Verkehrsvorschriften. Messen und Anlegen. Herstellen von Auf- und Abstichen. Aufnehmen und Vermessen von Geländen und Bauteilen. Aufstellen von Schnürgerüsten.
Bauplatz:
Anlegen von Gruben, Künetten und Fundamenten. Errichten von Pölzungen. Aufstellen und Abtragen von Gerüsten. Verfüllen und Verdichten von Bodenmassen. Herstellen von Wänden, Schalungen und Schächten. Verputzen.
Pflasterarbeiten:
Pflastern mit Natur- und Kunststeinen sowie mit Platten auf Sand und Beton. Herstellen von Natursteinmauerwerk. Versetzen von Randbegrenzungen.
Straßenbau:
Entwässerungsarbeiten. Einbringen von Schüttungen. Herstellen von Böschungen und Böschungssicherungen.
Begrünungen:
Rasenbau. Bepflanzungs- und Mulcharbeiten.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Sie sollen die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Beseitigung kennen.
Ökobaustoffe:
Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Umweltschutz:
Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Bauschäden:
Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflussarten. Sanierung.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.
Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen ausgehend von den berufsspezifischen mathematischen Aufgabenstellungen zusätzliche Qualifikationen zur Lösung komplexer Aufgaben haben.
Sie sollen die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können.
Sie sollen sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen, Formelsammlungen und EDV-gestützte Programme zweckentsprechend benutzen können.
Integration von Vorkenntnissen:
Mengenlehre, Zahlenmengen, Potenzen, Rechnen mit Termen.
Aussagenlogik:
Funktionsbegriff, lineare Funktion. Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen; lineare Gleichungssysteme und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung. Polynomfunktionen; Gleichungen höheren Grades.
Berufsspezifische Anwendungen:
Winkelfunktionen, Kraft und Drehmoment, Kräftezerlegung, Hebelgesetz, Auflagerkräfte.
Finanzmathematik:
Zinseszins- und Rentenrechnung, Schuldentilgung, Investitionsrechnung, Kurs- und Rentabilitätsrechnung.
Exponential- und logarithmische Funktionen:
Wachstums- und Abnahmeprozesse, Simulationsverfahren in Form von Fallbeispielen, Exponentialgleichungen.
Folgen und Reihen:
Begriff, Eigenschaften, Grenzwert, Summenformel endlicher und unendlicher Reihen.
Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Klassischer und statischer Wahrscheinlichkeitsbegriff, Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Darstellungen und Kenngrößen von diskreten und stetigen Verteilungen.
Beschreibende Statistik:
Häufigkeitsverteilungen und ihre Darstellungen, Zentralmaße, Streuungsmaße, Regression, Korrelation und Kontingenz.
Beurteilende Statistik:
Schätzverfahren, Statistische Modelle des Qualitätsmanagements, Testen von Hypothesen.
Differentialrechnung:
Einführung in die Differentialrechnung. Differenzen und Differenzialquotient, Differentiationsregeln, Funktionsdiskussion, Extremwertaufgaben.
Integralrechnung:
Stammfunktion und bestimmtes Integral, Integrationsregeln, numerische Integration.
Grafische Darstellungen:
Grafische Darstellungen einfacher und komplexer Funktionen mittels EDV-gestützter Programme.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung.
Der Unterricht geht von der engen Verbindung zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ aus und führt zu themenkonzentrierten, gesamtmathematischen Schwerpunkten.
Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler orientieren, sind Grundlage für die Aufgabenstellung und fördern die Auseinandersetzung mit den Erarbeitungs- und Lösungswegen.
Übungen sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientieren und dadurch unterschiedliche Vorkenntnisse und bestehende Defizite ausgleichen bzw. abbauen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren, durchführen und darstellen können.
Sie sollen dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren können.
Projektplanung:
Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen.
Projektdurchführung:
Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen.
Projektdarstellung:
Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.
Beim Planen und Durchführen eines Projektes ist auf die praxisbezogene Bedeutung Wert zu legen. Insbesondere empfehlen sich Aufgabenstellungen mit kundinnen- und kundenorientiertem Bezug.
Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dies erfordert bei der Durchführung einer Projektaufgabe die Berücksichtigung verschiedener Wissensgebiete und erfordert somit die Vernetzung der Sachverhalte unterschiedlicher Pflichtgegenstände.
Dabei ist möglichst zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.
2 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
3 Bautechnik kann geteilt werden in: Baustoffkunde, Geräte- und Maschinenkunde, Spezielle Fachkunde.
4 Siehe Anlage A, Abschnitt III.