Hitzebehandlung in einem luftdicht verschlossenen Behälter bei einem F0-Wert von mindestens 3,00 (*);
(gemäß Anhang römisch drei der Richtlinie 2002/99/EG) |
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(*): | F0 ist der kalkulierte Tötungseffekt bei bakteriellen Sporen. Ein F0-Wert von 3,00 bedeutet, dass der kälteste Punkt in dem Erzeugnis genügend erhitzt worden ist, um den gleichen Tötungseffekt wie bei 121 °C (250 °F) in 3 Minuten bei momentanem Erhitzen und Abkühlen zu erzielen. |
(**): | Es sind alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um eine Kreuzkontamination zu vermeiden |