BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 17. Jänner 2008

Teil römisch zwei

19. Kundmachung:

Namen, Emblem und Fahne der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Internationalen Arbeitsbüros (ILO)

19. Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, das Emblem und die Fahne der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Internationalen Arbeitsbüros (ILO)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2006,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, das Emblem und die Fahne der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Internationalen Arbeitsbüros (ILO), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Faymann