BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 6. Juni 2008

Teil römisch zwei

184. Verordnung:

Akkreditierung der ÖQA Zertifizierungs-GmbH zur Zertifizierung von Dienstleistungen

184. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die , Akkreditierung der ÖQA Zertifizierungs-GmbH zur Zertifizierung von Dienstleistungen

Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins, des Akkreditierungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Die ÖQA Zertifizierungs-GmbH mit Sitz in 1010 Wien, Gonzagagasse 1/27, wird als Stelle, die Dienstleistungen zertifiziert (gemäß ÖNORM EN 45011), akkreditiert.

Paragraph 2,

Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Dienstleistungen im Bereich

Bereich              ICS              Titel der ICS-Klassifikation1

              1       03              DIENSTLEISTUNGEN. BETRIEBSWIRTSCHAFT. VERWALTUNG.                                           QUALITÄT. VERKEHR. SOZIOLOGIE

gemäß dem in der Anlage spezifizierten Umfang.

Paragraph 3,

Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.

Paragraph 4,

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnungen Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 448 aus 2004, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 142 aus 2005, außer Kraft.

Bartenstein

1 ICS: Internationale Normenklassifikation 6.Edition (2005)