Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 13. August 2008 |
Teil römisch drei |
99. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 447 Ausschussbericht 470 Sitzung 53. Bundesrat:, Ausschussbericht 7899 Sitzung 754.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[Vertragstext siehe Anlage]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Mai 2008 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 38, Absatz 2, mit 1. August 2008 in Kraft.
Gusenbauer