BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 29. Jänner 2008 |
Teil IIITeil römisch drei |
8. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien über die Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C) |
8.
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien über die Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C)
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[slowenischer Vertragstext siehe Anlagen]
Gemäß Abschnitt XI ist die Vereinbarung mit 1. Dezember 2007 in Kraft getreten.Gemäß Abschnitt römisch elf ist die Vereinbarung mit 1. Dezember 2007 in Kraft getreten.
Gusenbauer