BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 26. Juni 2008

Teil römisch drei

76. Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Internen Abkommens vom 18. September 2000 über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 99 Ausschussbericht 176 Sitzung 27. Bundesrat:, Ausschussbericht 7737 Sitzung 747.)

76.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Alle authentischen Sprachfassungen1 dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Internen Abkommens vom 18. September 20002 über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren

Die Notifikation gemäß Artikel 2, des Abkommens wurde am 20. September 2007 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß seinem Artikel 2, am 1. Juli 2008 in Kraft.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 247 vom 9. September 2006, Seite 48, veröffentlicht.

Gusenbauer

1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.

2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 55/2003.