Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 12. Juni 2008 |
Teil römisch drei |
72. Technische Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Department für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport handelnd für den Schweizerischen Bundesrat über den Austausch von Informationen und Daten über die Luftlage |
[Vertragstext siehe Anlage]
Gusenbauer