BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 4. Juni 2008

Teil römisch drei

71. Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 416 Ausschussbericht 473 Sitzung 53. Bundesrat:, Ausschussbericht 7906 Sitzung 754.)

71.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Abschnitt 11 Absatz eins, des Protokolls wurden am 2. April bzw. 6. Mai 2008 abgegeben; das Protokoll tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juli 2008 in Kraft.

Gusenbauer