BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 3. Juni 2008

Teil römisch drei

69. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern

69. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern

Die Multilaterale Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 30 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 57 aus 2008,) wurde von der Schweiz am 10. März 2008 unterzeichnet.

Gusenbauer