Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 3. Juni 2008 |
Teil römisch drei |
68. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M184 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Höchstmenge von organischen Peroxiden der Klasse 5.2 und selbstzersetzlichen Stoffen der Klasse 4.1 |
Die Multilaterale Vereinbarung M184 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Höchstmenge von organischen Peroxiden der Klasse 5.2 und selbstzersetzlichen Stoffen der Klasse 4.1 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 36 aus 2008,) wurde von der Schweiz am 10. März 2008 unterzeichnet.
Gusenbauer