BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 9. Mai 2008 |
Teil IIITeil römisch drei |
62. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen |
62.
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen
[Vertragstext siehe Anlagen]
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 mit 1. Mai 2008 in Kraft.Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 6, Absatz eins, mit 1. Mai 2008 in Kraft.
Gusenbauer