BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 5. Mai 2008

Teil römisch drei

54. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S

54. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S

Die Multilaterale Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2008,) wurde von Frankreich am 6. Februar 2008 unterzeichnet.

Gusenbauer