Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 5. Mai 2008 |
Teil römisch drei |
54. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S |
Die Multilaterale Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2008,) wurde von Frankreich am 6. Februar 2008 unterzeichnet.
Gusenbauer